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9262Irene

Fachbeiträge: 4
Dabei seit: 11.02.2008
Herkunft: Baden-Württemberg Handys : Motorola K1 / Motorola Z6 / No Provider: Vodafone
Status: n/a
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AW: erfahrung mit crazysellers.de? |
Mittwoch, 13.02.2008 16:13 17 |
Hallo Volk,
2 Grundliegende Dinge die ich in Erfahrung gebracht habe.
Ihr solltet nach der Strafanzeige bei der Polizei noch einen Mahnbescheid bei Gericht erwirken, sollte innerhalb dieser 14 tägigen Frist nichts passieren erwirkt Ihr einen Vollstreckungsbescheid.
( Gebühren *die wir leider selber tragen werden* sind abhängig vom streitwert) danach habt Ihr einen rechtlichen Gerichtlich titulierten Anspruch für 30 Jahre und könnt einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
THEMA SAMMELKLAGE IN DEUTSCHLAND
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Den Begriff "Sammelklage" hört man immer wieder, wenn über Aufsehen erregende Prozesse - vorwiegend aus den USA - berichtet wird. Man denke hier einmal an die vielen Prozesse gegen Bill Gates und seine Firma Microsoft oder an die Prozesse in denen es um Entschädigungen für NS-Opfer ging. Die in USA "Class Aktion" genannten Sammelklagen (Gruppenklagen) kennt man so in Deutschland nicht. In diesen Verfahren werden die Belange vieler in einem Prozess geklärt, auch wenn sie nicht selbst an diesen Prozessen beteiligt sind.
In Deutschland muss jeder der einen Anspruch gegen einen anderen zu haben glaubt, diesen individuell geltend machen, d.h., ein Streit ist jeweils wischen Kläger und Beklagtem zu klären.
In Deutschland kennt man die Streitgenossenschaft (auch unter Streitgemeinschaft bekannt), Betroffene bilden so etwas wie eine Rechtsgemeinschaft, d. h., Streitgegenstand und die tatsächlichen rechtlichen Gründe sind identisch.
Na, da haben wir doch die Konstellation wie bei der in USA bekannten "Class Aktion" wird jetzt möglicherweise der ein oder andere sagen. Das deutsche Recht geht jedoch davon aus, dass jedem ein individueller Schaden entsteht, jeder also einen unterschiedlichen Grund hat zu klagen.
Zugegebenermassen ist das etwas schwer eingängig, aber da es nun einmal so ist, muss dies auch die Richtlinie sein.
Eine weitere Möglichkeit gemeinsam zu klagen ist die Prozessverbindung, die Verbraucher gerne wählen, wenn geschädigte Geldanleger, wie z. B. geprellte Anleger von Fonds aller Art Interessengemeinschaften bilden.
Anlegerschutzvereine erbieten sich hier oft, die Geschädigten "einzusammeln" und an "befähigte" Rechtsanwälte zu vermitteln. Die ein oder andere Verbraucherzentrale hat da jedoch Zweifel, ob es da immer "mit rechten Dingen" zugeht.
Bei der Prozessverbindung kann ein Gericht mehrere separate Prozesse zu einer Verhandlung und Entscheidung zusammenlegen. Voraussetzung ist, dass es um dieselbe Tatfrage und Rechtsfrage geht.
Der Sammelklage nicht unähnlich ist die Verbandsklage. Verbände können unter bestimmten Voraussetzungen für mehrere Personen oder die Allgemeinheit rechtliche Ansprüche geltend.
Klagen, die normalerweise in Deutschland geführt werden müssen, können auch als Sammelklage in den USA durchgeführt werden, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt einen Bezug in die USA aufweist, wie das z. B. der Fall ist, wenn von vielen Geschädigten einige aus den USA stammen.
Vereinzelte Versuche eine Sammelklage in Deutschland durchzuführen und damit einzuführen waren nicht wirklich erfolgreich, obwohl vieles dafür sprechen würde, mit Sammelklagen viele einzelne Verfahren unnötig zu machen.
In Deutschland findet im Sprachgebrauch eine oftmalige Verwechslung zwischen Sammelklage und Massenklage statt.
Massenklagen sind insofern problematisch, als dass hier tatsächlich ein gewisses Missbrauchspotenzial vorhanden ist. Bevor Sie sich also einer Massenklage anschliessen, sollten Sie genau prüfen und nachfragen.
Bevor Sie sich entschliessen oder sich "überzeugen" lassen, sollten Sie den Rat eines Anwalts einholen, der mit einer eventuellen Klage nichts zu tun haben wird und Sie so neutral beraten wird.
Eine telefonische Rechtsberatung oder eine Rechtsberatung online per eMail ist kostengünstig und erspart Ihnen vielleicht in Zukunft viel Ärger und unnötige Ausgaben. |
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schade das ich nichts positiveres berichten kann.
Grüße Sven
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alex70
Account gelöscht
Status: n/a
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AW: erfahrung mit crazysellers.de? |
Freitag, 15.02.2008 22:23 20 |
Hallo,
hab mich im Internet mal ein wenig umgeschaut und bin auf eine Internetseite gestoßen wo ein Name von crazysellers auftaucht.
http://www.info-serve.de/kleinanzeigen/unsere-anzeigenmaerkte/anzeigenmarkt-2/telekommunikation/handy-ericsson.html
vielleicht kann dein Chef „@corsalady“ damit was anfangen.
Telekommunikation -> Handy, Ericsson
crazysellers.de 31. Dec. 2007
günstige Handys bekannter Marken bis zu -40 % unter VKP.
Mathias Lehmann Tel: Ort: Lampertheim PLZ: 68623
Ich werde zumindest am 16.02.2008 eine Strafanzeige gegen crazysellers erstatten.
Alex70
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enibas

Fachbeiträge: 2
Dabei seit: 17.02.2008
Herkunft: Deutschland Handys: sony-ericsson Provider: t-mobil
Status: n/a
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AW: erfahrung mit crazysellers.de? |
Sonntag, 17.02.2008 19:10 21 |
Hallo! Wir haben die gleichen Erfahrungen mit crazysellers gemacht, wie sie schon beschrieben wurden. Am 17.01.08 haben wir ein BECKER-NAVI super günstig bestellt und uns über den tollen Preis gefreut... Eigentlich wollten wir paypal nutzen, aber diese Funktion war aus technischen Gründen nicht möglich. Auch gut, wir wählten dann Rechnung bei Lieferung. Alles wurde sofort per Mail bestätigt, aber das gute Stück kam und kam nicht. Eine Nachfrage per Mail wurde tatsächlich nach 2 Tagen beantwortet - kurz und knapp - die Lieferung soll nächsten DI/MI rausgehen (Faschingsdienstag bzw. Aschermittwoch - kam uns schon seltsam vor, aber wir freuten uns trotzdem auf die bevorstehende Lieferung) Es klingt übertrieben, aber wir gehen schon schnell auf Ostern zu, oder? Emails werden nicht mehr beantwortet, die Berliner-Tel.Nr. funktioniert überhaupt nicht Das NAVI, das wir Mitte Januar bestellt haben, ist immer noch im Programm von crazysellers, kostet aber mittlerweile 50,00 Euro mehr als vorher. Wir haben unsere Bestellung storniert und die übliche Mail als Antwort erhalten, dass innerhalb der nächsten 48 Stunden Antwort kommt...
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suse2712

Fachbeiträge: 4
Dabei seit: 19.02.2008
Handys: Nokia
Status: n/a
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AW: erfahrung mit crazysellers.de? |
Dienstag, 19.02.2008 12:35 27 |
Hallo,
und noch jemand, der sich in den Kreis "Crazysellers" und kein Ende einreihen kann.
Mein Handy habe ich am 23.10 bestellt. Der Status "bezahlt" stand auch ziemlich schnell im Kundenkonto, aber von einer Lieferung habe ich bisher nichts gesehen. Jetzt steht ja in den AGB's, dass die Lieferzeit bis zu 30 Tagen betragen kann. Der Termin wäre bei mir der 22.02. Wollte denen also noch bis dahin zeit geben.
Aber wenn ich Eure Erfahrungen so lese..... Oh Oh!
Auch ich erhalte nur die vorgefertigten lapidaren Antwortmails und am Telefon kriege ich natürlich auch niemanden. Mein Telefon zeigt mir immer "ungültig" oder "Störung", wenn ich diese Nummer wähle.
Dieses Handy (SE K610I evening red) bringt mir einfach keine Glück. Ich ahbe schon versucht, es bei einer anderen Firma zu kaufen, aber das ist auch nicht zustande gekommen. Na, wenigstens habe ich da mein Geld wiederbekommen.
Ach ja, einer Sammelklage schließe ich mich natürlich an!
Werde aber unabhängig davon Anzeige erstatten.
Viel Glück uns allen!
suse2712
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Sonja F.

Fachbeiträge: 9
Dabei seit: 13.02.2008
Herkunft: Deutschland Handys: nokia Provider: Fonic
Status: n/a
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AW: erfahrung mit crazysellers.de? |
Dienstag, 19.02.2008 21:33 29 |
hallo!
ich habe heute ebenfalls strafanzeige gestellt und zwar im prinzip gegen unbekannt.
bzw. ich habe sowohl die adresse in heidelberg angegeben und auch mathias lehmann in 68623 lampertheim und natürlich den verlag mit den mir vorliegenden informationen.
anfangs gabs als adressatin einen frauennamen, der ja inzwischen nicht mehr angegeben wird, das hab ich natürlich erwähnt, aber leider wußte ich den namen halt nicht.
die polizistin sagte mir, man guckt sich jetzt die seite an im internet und versucht die ausfindig zu machen und sie zu stoppen. evlt. müßte man wohl nochmal eine aussage machen oder versuchen möglichst viele betroffene anzugeben zwecks sammelklage, man wird aber auf dem laufenden gehalten. außerdem sollte ich versuchen mit der bescheinigung über die strafanzeige bei der bank eine "rücküberweisung" zu erwirken, aber dies ist leider nicht möglich. geht laut bankangestellte nur bei einzugsermächtigung.
also, ich glaube nicht, daß ich mein geld wiedersehen werde, aber ich hoffe, diese leute werden gestoppt.
gruß,
sonja
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