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Handys: ... T68i, T610i, W800i

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16

Samstag, 29. Dezember 2007, 17:10

Wir wollen das mal realistisch sehen. Rechtliche Schritte kannst Du Dir nicht leisten. Das ist Fakt !
Bei einem Anwalt hat man 1 Beratungsgespräch gratis, dies kannst Du nutzen. Alles weitere kostet viel viel Kohle...

Der Händler weigert sich und weiß das Du Dir keine rechtlichen Schritte leisten kannst, was heutzutage leider gang und gebe ist, aus dem Grund bleibt er gelassen.

Du wirst nicht viel machen können, außer erneut zu versuchen Dich mit dem Händler irgendwie zu einigen oder zum Servicepoint zu gehen und dort die Probleme deines P1 persönlich zu zeigen.

Das Problem ist, dass die und Du es schriftl. haben dass keine Fehler da sind. Ist ja klar das der Händler nix tauschen will, selbst wenn er die Fehler sieht. Das wäre dann Kulanzsache...

Nichtsdestotrotz hast Du Dir einen sch... Händler ausgesucht.

Mal abgesehen davon ob du Gewährlestungspflicht besteht oder nicht...
Geh zum SE-Point und schildere dort Deine Probleme. Sag nichts davon dass das Handy schon 3mal beim Test war und angeblich fehlerfrei ist.

Tut mir leid für Dich...

Viel Glück

MfG Meer
Dieser Beitrag wurde min. 1 mal bearbeitet. Das letzte Mal von Meer sofort danach.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Meer« (29. Dezember 2007, 17:14)

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Handys: p1i

17

Samstag, 29. Dezember 2007, 17:25

Hallo,

das sehe ich nicht so. wenn du das gerät 3x zum Händler (wichtig!!!) geschickt hast (direkt zu SE zählt nicht) kannst und darfst du wandeln. Das setzt natürlich voraus das die von dir beschriebenen Fehler vorhanden sind UND es auch schriftlich nachweisbar ist das diese ein Beanstandungsgrund sind (zb. Anzahl defekter Pixel). Beweisumlastkehr kommt nicht zum tragen, das wird erst nach 6 Monaten ab Kauf interessant, solange ist das p1 noch nicht aufm Markt, daher schließe ich das mal aus.

So ich würde jetzt nach Rücksicherung bei einem ServicePoint einen netten Brief schreiben und eine angemessene Frist setzen. Brief per Einschreiben. Frist 14 Tage ca. Darin weist du nett auf den bisherigen Ablauf und deine Absicht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, zurück.

Passiert nix würde ich das p1 daraufhin per paket einschicken, mit nem netten Schrieb. der Händler muß ja nun was machen.

Lass dich von entstehenden Rechtsanwaltkosten nicht verrückt machen, wenn alles so ist wie du beschrieben hast bist du im Recht und die Kosten muss der Händler tragen.

Informier dich bei einem Rechtsanwalt, lohnt sich auf jeden Fall.

Habe vor 6 Monaten eine Fototasche bei ebay bestellt welche einfach nicht kam. Nach diversen Mails etc bin ich dann auch irgendwann diese Schiene mit Mahnverfahren etc gefahren. AUs 16 wurden dann 144 Euro - welche der Händler letztendlich brav gezahlt hat. Ausdauer zahlt sich aus!!

Guten Rutsch!!


Skysmo
http://www.speedtest.net/result/222566491.png
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18

Samstag, 29. Dezember 2007, 22:45

Ich kann dir anbieten dass du das Gerät mal zu uns einsendest. Wir sind SonyEricsson Support Center Level 2. Schau einfach in der ServicePoint Section unter MB Coommunications PLZ-Bereich 6. Leider weiss ich die durchlaufzeiten der Geräte derzeit nicht, könnte aber ein wenig dauern. Leg ein Schreiben mit dem bisherigen Ablauf und deinem Wunsch bei. Erwähne ebenfalls das du eine schriftliche Bestätigung der Mängel benötigst. Aber mal davon abgesehen reparieren wir das ohnehin wenn die Fehler so gravierend sind!

Mehr kann ich hier auch nicht für dich tun.
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19

Samstag, 29. Dezember 2007, 23:10

hörst sich jedenfalls arg an. es wird nach drei einsendungen immer noch kein fehler festgestellt, obwohl der user weiterhin fehler bemerkt. arbeiten da nur 'noobs'? ich würde dem folgen, der eine nachricht vor mir gepostet hat. hört sich jedenfalls gut an.

echt dumme sache mit dem handy, denn sonyericsson sind normalerweise super geräte.
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20

Sonntag, 30. Dezember 2007, 12:55

Guten Morgen

Autsch... immer dieses "Pseudojuristische Dünnbrettgebohre"...

Zitat

Zitat von Meer
Wir wollen das mal realistisch sehen. Rechtliche Schritte kannst Du Dir nicht leisten. Das ist Fakt !
Bei einem Anwalt hat man 1 Beratungsgespräch gratis, dies kannst Du nutzen. Alles weitere kostet viel viel Kohle...


Es stellt absolut kein Problem dar, und wenn DU zwanzig mal einen Schrieb hast, dass das Gerät angeblich mängelfrei ist... aber schöner wäre es, wenn Du wenigstens einmal einen dokumentierten Mangel hättest.... das würde die Sache beschleunigen können!
Und was der Händler tut oder nicht tun will bleibt auch noch abzuwarten.

Also: zunächst einmal kannst Du die hier zur Verfügung stehenden Leute nutzen und Deinen Fall publik machen... "Kinesha" hat Dir ja bereits angeboten, das Gerät in "Seinem" Servicepoint unter die Lupe zu nehmen. Das ist sicherlich nicht die schlechteste Alternative.

Was den Gang zum Anwalt betrifft: es stellt überhaupt kein Problem dar, sich bei einem Fachanwalt für Vertragsrecht (Zivil-Recht) über die Möglichkeiten zu informieren. Vorab solltest Du IMMER klären, was Dich wann und wie ein solches Gespräch oder auch das weitere Vorgehen des Anwalts, evtl. Verfahrensgebühren usw. kosten KÖNNTEN! Sogen. "Worst-Case"-Berechnung nenne ich das immer... anhand dessen kann der Mandant jederzeit abwägen, ob und wie das mögliche finanzielle Risiko tragbar ist!
Und wie bereist erwähnt bleibt Dir zuvor noch der Gang zur Rechtsberatung bei den Verbraucherzentralen im ganzen Land... (auch dort Kosten immer VORAB klären!)

Allerdings solltest DU jetzt nicht mehr allzu lange zögern und zumindest Deinen Händler schriftlich per Einschreiben/Rückschein (erneut) über die bestehenden Mängel informieren sowie unter Fristsetzung um Mängelbeseitigung bzw. Geräteaustausch bitten. Achte darauf, dass DU das Anschreiben so verfasst, dass ein objektiver, unbeteiligter Dritter den Sachverhalt erfassen und nachvollziehen könnte!

Zeitgleich würde ich den Fall ebenso unter Rechnungsvorlage an SE Deutschland schicken... die sollen sich da auch Gedanken machen. Wenn das Gerät tatsächlich mehr als fünf Pixelfehler aufweist und quasi "brandneu" ist, zudem in der Bedienungsanleitung eine Duldung von max. zwei Pixelfehlern beschrieben ist, wird sich SE kaum davor drücken, das Gerät anstandslos auszutauschen...

Ich bin inzwischen seit mehr als 15 Jahren Kunde bei SE, vormals Sony, und kann zumindest diesbezüglich kaum negatives berichten!

Greetings
the_medicus
"Hunde sind die besseren Menschen!"

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »the_medicus« (30. Dezember 2007, 12:59)

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Handys: P1i

21

Sonntag, 30. Dezember 2007, 14:56

Habe keine Lust mehr das Handy nochmal einzuschicken.Habe noch einen Eplus Vertrag am Laufen.Den Händler nochmal anzuschreiben bringt auch nichts.Ich werde jetzt zum Anwalt gehen, egal was es kostet. Aber dann werde vom beiden Veträgen zurücktreten, mein Geld was ich für das Handy bezahlt habe + die Spritkosten wiederbekommen.Der Faith hier im Forum hat ja genau das gleiche Problem mit den Pixelfehlern und er hat es direkt bei w-support einggeschickt.
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22

Sonntag, 30. Dezember 2007, 15:50

"Kinesha" hat Dir ja bereits angeboten, das Gerät in "Seinem" Servicepoint unter die Lupe zu nehmen. Das ist sicherlich nicht die schlechteste Alternative.

Das ist zur Zeit seine einzigste Alternative ! Und ich wäre sehr dankbar darüber und würde diese Chance auch nutzen ! In keinem Fall bleibt ihm der Gang zu Kinesha oder einem SE-Point erspart.
Und genau das wird ihm der Anwalt auch sagen. Er hat zur Zeit garnichts in der Hand, außer seine von ihm erstellte Fehlerliste und die 3 Schreiben die das 'Gegenteil' belegen.

"anhand dessen kann der Mandant jederzeit abwägen, ob und wie das mögliche finanzielle Risiko tragbar ist! "

Wenn wiegt es der Anwalt ab und nicht der Mandant ob es überhaupt Sinn hat. Und bis Dato hat das null Sinn außer Kinesha oder der SE-Point belegen schriftl. die Mängel.

Toni, nehme das Angebot von Kinesha an oder geh zu einem SE-Point. Wenn die Dir was schriftl geben dann macht ein Anwalt Sinn. Aber ich denke wenn die was feststellen, wird dein Handy eh repariert und alle sind glücklich... Das ist immer noch das einfachste und die schnellste Alternative !

Am besten wir schallten immer gleich alle den Anwalt ein, wenn es auch noch andere Möglichkeiten gibt...

MfG Meer
Dieser Beitrag wurde min. 1 mal bearbeitet. Das letzte Mal von Meer sofort danach.
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23

Sonntag, 30. Dezember 2007, 15:57

hi toni!

wirklich dumme sache mit diesem gerät. ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass man dir rechtlich kein recht gibt, denn du hast nichts falsch gemacht.

viel glück bei dieser sache!

ps: kaufe dir trotz allem wieder ein se-handy ;o)
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Handys: P1i

24

Sonntag, 30. Dezember 2007, 16:13

Natürlich habe ich was in der Hand. Ich habe das Handy und die 3 Belege, wo drinne steht, dass Sie keine Fehler festgestellt haben.Ich werde dem Anwalt das Handy zeigen und er wird die Fehler auch bestätigen.Man sieht 4 Pixelfehler ganz genau und das Infrarotfenster kann man reindrücken, weil es nicht richtig verbaut worden ist und ich denke mal das es bei euch nicht so ist.Also kann man nur Recht bekommen. Die Sachlage ist doch völlig klar.
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25

Sonntag, 30. Dezember 2007, 17:27

Nur dass Du, Dein Anwalt, der zukünftige Richter oder Dein super Händler kein ausgebildetes Fachpersonal im Bezug auf Handyreperaturen ist !!!

Das ist Kinesha bzw. seine Servicedudes, die SE-Pointkunden, die die 3 Belege erstellt haben oder ähnliches Personal.
Also wird wohl deren Wort bzw. schriftl. Belege mehr Wert haben als die des Anwalts oder Deiner Aussage ! Du brauchst jemanden der Dir das schriftl. bestätigt das diese Fehler da sind ! ''Jemanden vom Fach''.
Zu min. um vor Gericht zu gehen !

Abgesehen davon würde ich den einfacheren Weg wählen, der bestimmt auch der Nervenschonenste und schnellste Weg ist. Nämlich der Gang zu SE-Point oder Kinesha...

Ich klink mich aus...

MfG Meer
Dieser Beitrag wurde min. 1 mal bearbeitet. Das letzte Mal von Meer sofort danach.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Meer« (30. Dezember 2007, 17:28)

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26

Sonntag, 30. Dezember 2007, 18:04

Hallo Zusammen!

Lieber "Meer"...

Deine "Meinung" in allen Ehren... aber vielleicht wäre es hilfreicher, wenn Du anderen Deine Erfahrungen oder Meinungen nicht als "Wissen" verkaufen würdest...

Zitat

Zitat von Meer
Das ist zur Zeit seine einzigste Alternative ! Und ich wäre sehr dankbar darüber und würde diese Chance auch nutzen ! In keinem Fall bleibt ihm der Gang zu Kinesha oder einem SE-Point erspart.
Und genau das wird ihm der Anwalt auch sagen. Er hat zur Zeit garnichts in der Hand, außer seine von ihm erstellte Fehlerliste und die 3 Schreiben die das 'Gegenteil' belegen.


Toni hat mehrere Möglichkeiten, von denen ich ihm einige aufgeführt habe... im Übrigen hat er das Handy zur Hand... welches nach seinen Aussagen - defekt ist, was wir hier nicht anzweifeln wollen, könnten wir uns sonst diesen Threat sparen! Deinen Alleinigkeitsanspruch in allen Ehren... aber es ist und bleibt hingeworfener Dünnpfiff...

Zitat

Zitat von Meer
"anhand dessen kann der Mandant jederzeit abwägen, ob und wie das mögliche finanzielle Risiko tragbar ist!
Wenn wiegt es der Anwalt ab und nicht der Mandant ob es überhaupt Sinn hat."


Der Anwalt wird im Zweifelsfall gar nichts abwägen... das ist studentischer Blödsinn, Meer... Lerne aus der Praxis: das Riskio trägt alleine sein Mandant... während der Anwalt darauf bedacht sein sollte, Geld zu verdienen, capische? Ich weiss nicht, was Du studierst... aber sollten es doch die Rechtswissenschaften sein, so lass Dir sagen: als (junger) Anwalt kannst Du es Dir gar nicht mehr leisten, einen potentiellen Mandanten wieder nach Hause zu schicken oder ihm so lange zuzureden, bis er entmutigt Deine Kanzlei wieder verlässt!
Hast Du das jetzt verstanden? Und wenn nicht, dann denke ein paar Minuten über die Worte und deren tieferen Sinn nach... lass Dir soviel von einem "alten Hasen" sagen. Das wird Dir im Übrigen auch in Deinem Studium mehr helfen, als vorlautes und falsches Zeug herauszuplappern. :~
Überlasst die Juristerei den Juristen... dafür haben wir lange genug studiert!

Zitat

Zitat von Meer
Am besten wir schallten immer gleich alle den Anwalt ein, wenn es auch noch andere Möglichkeiten gibt...

"Obgleich", nicht "wenn" wäre hier die richtige Vokabel... dann würde daraus ein sarkastischer, ironischer und im übrigen wahrer Satz werden!

So... genug Kritik für heute! Ich denke, Toni, Du weisst inzwischen welche Möglichkeiten die Richtigen für Dich sind!

Greetings und allen Zusammen einen guten Rutsch ins neue Jahr!
the_medicus
"Hunde sind die besseren Menschen!"
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27

Sonntag, 30. Dezember 2007, 18:09

Es ist in der Tat immer wieder erstaunlich, wenn sich Pseudo-Juristen äußern!!
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei!

Zum Thema Kosten:
In Deutschland werden die Kosten für einen Rechtanwalt nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz geregelt (RVG, Ordnungsnummer 117im Schönfelder). Gemäß § 13 RVG gilt eine Wertgebühr die sich nach dem Gegenstandswert bzw. dem Streitwert richtete. In der Anlage 1 werden für bestimmte Verfahrensabschnitte Quoten (z.B. 1,5x für eine Einigungsgebühr) gebildet.
Des weiteren gibt es noch Kosten nach dem Gerichtskostengesetz und nach der Kostenordnung.

Streiwert ist wie gesagt der Gegenstandswert der rechtlichen Angelegenheit.
Bei einem Wert von 300,- € zahlt man 25,- €, ab 600,- € sind es 45,- €. Dazu die jeweilige Quote.
Bei einem Streitwert von ca. 300,- € zahlt man bei einem vollständigen Rechtsstreit ungefähr 90,-€.

Die Kosten werden aber von der Unterlegenen Partei getragen!

Ob es Sinn macht von einem anderen Händler ein "Gutachten" erstellen zu lassen, wage ich stark zu bezweifeln! Im Zweifel wird aufgrund der neutralität ein Sachverständiger beauftragt.

Alles in allem würde ich noch einmal eine Frist setzenund danach schriftlich Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und den Kaufpreis zurück verlangen.
Wenn darauf nicht reagiert wird, geht es zum Onkel Rechtsanwalt!

Der klärt das dann.

Ja ich bin vom Fach.
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28

Sonntag, 30. Dezember 2007, 20:09

Zitat

Ich werde jetzt zum Anwalt gehen, egal was es kostet. Aber dann werde vom beiden Veträgen zurücktreten, mein Geld was ich für das Handy bezahlt habe + die Spritkosten wiederbekommen.


Du kannst lediglich den Kaufvertrag anfechten - Nicht aber den damit zusammenhängenden Mobilfunkvertrag (Dienstleistungsvertrag).
In diesem Fallbeispiel (Rechtsgeschäft), liegen quasi Kaufvertrag und Dienstleistungsvertrag zusammen vor.

Die Problematik eines solchen "Mischvertrags", dürfte Dir spätestens mit einer Ablehnung der Kündigung,
welche Du an Deinen Provider senden wirst, klar werden.
Der Provider hat während des Leistungszeitraums seinen Dienst (Leistung) einwandfrei erbracht.
Somit besteht kein Sonderkündigungsrecht!

Das einzige was Du beim Provider erreichen kannst, ist freundlich und nett um Kulanz zu bitten.
Auch hier gilt:

• Sachverhalt neutral und präzise formulieren, so dass dieser von einem Dritten erfasst werden kann
• Möglichst freundlich bleiben ;) (Wie es in den Wald schallt...)

Ansonsten empfehle ich dir diesen Thread und die von DanielBN gepostete Adresse zu dem Artikel .
Am Ende des Artikels sind auch die recherchierten Gerichtsurteile verzeichnet.

Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben ;)
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29

Montag, 31. Dezember 2007, 14:22

Also was lernen wir daraus, entweder es kostet richtig Geld, oder Du versuchst mal das Angebot von "Kinesha" anzunehmen.

Das scheint mir als Nichtjurist die einfachste und günstigste Lösung zu sein.

Egal wie Du Dich entscheidest. Viel Glück und Erfolg.

:thup:
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Registriert: 05.11.2007

Fachbeiträge: 29

 

Handys: P1i

30

Montag, 31. Dezember 2007, 15:07

Ich habe bei mir zu Hause drei Beläge die von der Reparaturfirma Selectric stammen, wo drinne steht, dass Sie keine Fehler festgestellt haben.Wenn der Anwalt die Pixelfehler sieht und in der Bedienungsanleitung steht das 2 Pixelfehler abzektapel sind, ist die Sache doch ganz klar.Da brauche ich doch kein Gutachter zuholen.Und außerdem geht es ums Prinzip,denn ich habe den Händer dreimal die Möglichkeit gegeben das Handy zu reparieren und jedesmal wurde nichts gemacht.Und da der Händler versucht mich zu verarschen, bleibt mir keine andere Wahl als zum Anwalt zu gehen.


Guten Rutsch
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