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Handys: K800i / K850i

1

Dienstag, 11. Dezember 2007, 17:23

Denke nicht das du das Gerät gegen den VOLLEN Kaufpreis wieder eintauschen kannst oder ??? :~
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wishbone Männlich

Wattwanderer

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2

Dienstag, 11. Dezember 2007, 17:33

@ BMWStreetracer

Nein, aber Du kannst es bei der dritten Reklamation in ein neues/anderes Gerät umwandeln...Sonderaustauschrecht, kam bei meinem K750 auch zum Tragen, daducrh habe ich ja jetzt das K850, natürlich gilt das über die komplette Garantiezeit ! Auch wenn Du es wegen Staub-Knarz Geschichten reklamierst, beim dritten mal hast Du definitiv dieses Austauchrecht !

Nach 2 Monaten wird Dir keiner,es sei denn, er ist verrückt geworden, das Geld wiedergeben, warum auch, solange er es einschicken kann ? Dafür gibt es ja diese 14 Tage-Regel !
"Wir müssen Sie bitten die Musik leiser zu machen, es sind
Beschwerden aus dem Nachbarort eingegangen!"


Zu 50 Prozent stehen wir im Viertelfinale, aber die halbe Miete ist das noch lange nicht!
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3

Dienstag, 11. Dezember 2007, 17:34

Zitat

Zitat von BMWStreetracer
Denke nicht das du das Gerät gegen den VOLLEN Kaufpreis wieder eintauschen kannst oder ??? :~


Abend,

Wieso nicht?
Die Fehler sind aus meiner Sicht nicht "heilbar". Das heißt ich werde demnächst (wenn ich ein neues Hand habe) zum Servicepoint gehen und das Ding einschicken lassen, bekomme dann vermutlich ein neues, das über Kurz oder Lang aber genau die gleichen Macken haben wird.
Das ganze wird sooo lange getrieben, bis ich die drei Mal voll habe und dann verlange ich mein Geld zurück.
Ich habe Zeit und die 450 € ist es mir allemal wert ab und zu den Servicepunkt aufzusuchen, da er nicht allzu weit entfernt ist.

Grüße

Evilman
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4

Dienstag, 11. Dezember 2007, 17:44

Dachte ich es mir doch, dass mit der 3x Klausel war mir bekannt aber nicht das man den Kaufpreis erstattet bekommet!!!


Wie ist es eigentlich bei euch die das Gerät schon länger nutzen, ist die Scheibe bzw das Display wirklich kratzfest? 8)
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wishbone Männlich

Wattwanderer

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5

Dienstag, 11. Dezember 2007, 17:48

Hab doch gerade geschrieben, dass Du NICHT den Kaufpreis erstattet bekommst , in meinen Augen auch völlig logisch !
"Wir müssen Sie bitten die Musik leiser zu machen, es sind
Beschwerden aus dem Nachbarort eingegangen!"


Zu 50 Prozent stehen wir im Viertelfinale, aber die halbe Miete ist das noch lange nicht!
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6

Dienstag, 11. Dezember 2007, 17:56

Abend,

der rechtliche Weg sieht (aus eigenen Erfahrungen bekannt) so aus.

Bei defekter Ware habe ich das Recht der Reklamation. Der Hersteller / Verkäufer hat nun das Recht der Wahl ob er eine Instandsetzung versuchen möchte / das Gerät tauschen oder mir das Geld wieder zu geben. Dieses Recht hat er genau zwei mal. Das bedeutet, nach der 2. erfolglosen Reklamation (sprich ein Defekt tritt zum 3. Mal hervor) habe ich als Kunde nun das Recht eine von drei Möglichkeiten zu nutzen.
1. eine Preisminderung, hier vereinbart der Kunde mit dem Hersteller / Verkäufer einen akzeptablen Preis, ist aber eher selten, da man sich eh nie einigen kann
2. Eine Wandlung, sprich ich bekomme ein anderes Gerät im Wert meines Kaufes
3. Rücktritt vom Kaufvertrag, hier bekomme ich als Kunde mein Geld wieder.

Diskussionen sind an dieser Stelle sinnlos. Diese Regelung findet sich so im BGB / Bundesgesetzbuch wieder. Jede AGB eines Verkäufers die an dieser Stelle wiederspricht ist nichtig.

Ich habe mitlerweile viele schlechte Erfahrungen bei diversen Käufen machen müssen, so dass ich meine Rechte als Kunde mittlerweile sehr gut kenne.

Mal sehen wie kulant eigentlich Amazon ist.

Grüße

Evilman
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wishbone Männlich

Wattwanderer

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7

Dienstag, 11. Dezember 2007, 18:12

@ Evilman2517

Diskussionen an dieser Stelle sind alles andere als sinnlos, weil ich in meinem Fall nicht die Möglichkeit hatte, mein Geld zurückzubekommen !

Aber wir driften hier eindeutig vom Thema ab, denn das ist ja kein "Bug" in dem Sinne ;)
"Wir müssen Sie bitten die Musik leiser zu machen, es sind
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8

Dienstag, 11. Dezember 2007, 18:27

Da hast du natürlich Recht.
Sorry, dass ich mich zu dieser Diskusion habe hinreißen lassen...;-)


Grüße

Evilman
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grisu59964 Männlich

<< Rotaredom

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9

Freitag, 17. Oktober 2008, 07:32

Ich habe gestern mein C702 aus der zweiten Reparatur von w-support zurück bekommen. Ich habe reklamiert, dass das Display vier Pixelfehler hat und dass das Handy abstürzt, wenn man mehrere Minuten GPS benutzt. Bei der letzten Einsendung lag ein langer Fehlerbericht, wo ich genau beschrieben habe, dass nach ca. 20 Minuten GPS das Handy einfriert und ich nur noch den Akku entfernen kann.
Schon beim letzten Lieferschein stand nur dabei: "Die Reparatur / Überprüfung erfolgte nach Fehlerbeschreiung. Der Endtest wurde erfolgreich bestanden".
Außerdem dieses mal eine Menge bla bla:

Zitat

Bitte beachten Sie, dass ein guter GPS-Empfang nur unter freiem Himmel und bei entsprechend guter Satellitenverbindung möglich ist. (...) Sie finden auf der Seite 94 Ihrer Bedienungsanleitung wichtige Hinweise zu Pixelfehlern.
Abgekürzt habe ich beim Zitat die ganzen Benutzungshinweise, dass man GPS nicht in geschlossenen Räumen benutzen kann und so. Halten die einen eigentlich für vollkommen unfähig? Auf Seite 94 der Anleitung steht übrigens:

Zitat

Auf dem Bildschirm können sich kleine helle oder dunkle Punkte befinden. Diese Punkte werden als schadhafte Pixel bezeichnet. Es handelt sich um einzelne Punkte mit Fehlfunktion. Eine Korrektur ist nicht möglich. Zwei schadhafte Pixel gelten als akzeptabel.
Okay, zwei soll man also akzeptieren - und vier?!

Wenn mir schon zweimal bestätigt wurde, dass mein Handy okay ist, wird es bestimmt schwierig, eine Wandlung herbeizuführen, oder? Ich habe die Nase ehrlich gesagt voll vom C702 und vom miserablen Service bei w-support erst recht.

Welche Optionen bleiben mir eurer Meinung nach?

Gruß
grisu59964

Nachtrag: laut w-support wurde der GPS-Chip ausgetauscht. Das lässt ja hoffen. Die Pixelfehler sind deshalb trotzdem noch nicht weg. Und nun?





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wishbone Männlich

Wattwanderer

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10

Freitag, 17. Oktober 2008, 09:10

Wenn das GPS jetzt getauscht wurde, bleibt die Art und Weise und die Behandlung dieses sogenannten "Service" bzw. "Support" trotzdem schwach.

Zudem:

Ich finde, es hat nichts mit Erbsenzählerei oder pingelig zu tun, wenn Du den Pixelfehler jetzt erneut reklamierst und auf ein Austauschdisplay bestehst. Die eindeutige Regelung, das 2 Pixelfehler akzeptabel seien, machen 4 Pixelfehler eben nicht mehr akzeptabel.

Wenn das Display tatsächlich daraufhin getauscht würde (mal davon abgesehen, was Du jetzt schon für lange Ausfallzeiten hattest, was schon ärgerlich genug ist), bliebe für mich immer noch der fade Beigeschmack, ein fast nagelneues Handy zu besitzen, bei dem schon die Hälfte ausgetauscht wurde, kein gutes Gefühl.

Ich würde an Deiner Stelle deshalb direkt versuchen, eine Wandlung herbeizuführen, auch wenn Du Dir nochmal die Mühe machen musst, evtl. noch einmal einen langen Beschwerdetext zu verfassen. Nebenbei würde ich versuchen, jemanden, der kompetent ist, ans Telefon zu bekommen, dem man zudem vernünftig klarmachen kann, das man durchaus Ahnung hat von der Materie (mehr als sie vielleicht ahnen ;) )

Gruß wishbone
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11

Freitag, 17. Oktober 2008, 21:03

ich glaube, ich habe in BWL nicht genug aufgepasst daher mal meine Frage:

Wann kann ich auf Wandlung bestehen?

Wenn 3x versucht wurde ein und den selben Fehler zu korrigieren oder ist der Fehler egal?
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grisu59964 Männlich

<< Rotaredom

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12

Freitag, 17. Oktober 2008, 21:25

Hab gar nicht erst BWL gehört ;)
Es wurde ja immer wieder die selbe Fehlerbeschreibung verwendet. Also haben sie auch jedes mal den Auftrag mit dem Pixelfehler bekommen.





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wishbone Männlich

Wattwanderer

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13

Freitag, 17. Oktober 2008, 21:31

@Dichtungen4u

Grundsätzlich schaut es so aus:

Nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Mittlerweile ist das im BGB verankert:

Zitat

Die Nachbesserung ist nicht mehr zu akzeptieren, wenn der zweite Nachbesserungsversuch erfolglos bleibt.

§§440, 433, 437, 439
"Wir müssen Sie bitten die Musik leiser zu machen, es sind
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