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hilmi

Fachbeiträge: 11
Dabei seit: 05.12.2007
Handys: K300
Status: n/a
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Samstag, 16.12.2007 00:09 196 |
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Zitat von FireStormNK
Auch bei einem Vertrag lässt sich nachträglich die Seriennummer ändern. Auch bei einem Vertrag besteht die Gewährleistungspflicht. Das heißt, daß der Händler 2 Reparaturversuche hat. Gelinkt es ihm nicht, den Mangel in den 2 versuchen abzustellen, muss er das Gerät austauschen. Vertrag hin oder her. Gesetz ist Gesetz und ein Vertrag darf geltendes Recht nicht ausschließen. |
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das ist richtig, aber das meine ich nicht.
was ich meine ist das man es nicht ohne weiteres umtauschen kann, wenn einem das handy dann doch nicht gefällt. hat nichts mit einem def. zu tun.
man hat dann pech gehabt, wenn es def. ist, ist es was anderes, 2 mal darf repariert werden, besteht der GLEICHE fehler immer noch, hat man das recht auf austausch. das muß aber innerhalb der ersten 6monate nach kauf geschehen, hat man ab dem 7. monat einen def., muß man dem händler beweisen, das dieser def. ab kaufdatum bestand.
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JohnnyChill

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Fachbeiträge: 21
Dabei seit: 24.10.2007
Handys: W960i
Status: n/a
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Sonntag, 16.12.2007 20:03 204 |
Also ich hab gehört das man den Akku, bevor man das Handy das erste mal einschaltet so über 10 Stunden am netz haben soll.Danach sollte man es erster laden bis es von alleine ausgeht und das die ersten paarmale. Vielleicht kann es auch daran liegen das du des vielleicht nicht gemacht hast? Weil das soll die Akkudauer nämlich erhöhen
Ps:Bin kein Mann vom Fach kann auch falsch liegen
Mfg Johnny
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FireStormNK
      
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Fachbeiträge: 988
Dabei seit: 08.11.2006
Herkunft: Ottersberg Handys: SE K800i 1GB; W960i Provider: T-Mobile D Firmware: R1KG001; R9K009
Status: n/a
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Sonntag, 16.12.2007 20:52 207 |
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Zitat von hilmi
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Zitat von FireStormNK
Auch bei einem Vertrag lässt sich nachträglich die Seriennummer ändern. Auch bei einem Vertrag besteht die Gewährleistungspflicht. Das heißt, daß der Händler 2 Reparaturversuche hat. Gelinkt es ihm nicht, den Mangel in den 2 versuchen abzustellen, muss er das Gerät austauschen. Vertrag hin oder her. Gesetz ist Gesetz und ein Vertrag darf geltendes Recht nicht ausschließen. |
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das ist richtig, aber das meine ich nicht.
was ich meine ist das man es nicht ohne weiteres umtauschen kann, wenn einem das handy dann doch nicht gefällt. hat nichts mit einem def. zu tun.
man hat dann pech gehabt, wenn es def. ist, ist es was anderes, 2 mal darf repariert werden, besteht der GLEICHE fehler immer noch, hat man das recht auf austausch. das muß aber innerhalb der ersten 6monate nach kauf geschehen, hat man ab dem 7. monat einen def., muß man dem händler beweisen, das dieser def. ab kaufdatum bestand. |
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Es ging um ein defektes Gerät. Und da der Händler nicht in der Lage ist, es zu Reparieren, muss er es umtauschen.
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