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Sony Ericsson Neuheiten

Sony Ericsson S302

 

Erscheint: Nov 2008

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Dieses Thema ist geschlossen.

Registriert: 10.02.2006

Fachbeiträge: 360

 

Handys: SE T650i blau O2 branding; SE

Firmware: R7AA024; R1DB001 bei K750i

Provider: o2

1

Montag, 22. Oktober 2007, 15:59

Auf der Homepage des Heise-Verlags findet sich ein interessanter Artikel zum Thema "Subventioniertes Handy", das nicht beim Provider, sondern bei einem Handyhändler mit Vertrag erworben wurde. In dem Artikel geht es um einen Fall, bei dem eine Kundin aufgrund eines defekten Handys ihren Mobilfunkvertrag kündigen wollte. Diese Kündigung war nicht rechtens, da juristisch ZWEI Verträge abgeschlossen wurden: ein Vertrag über das Handy mit dem Handyanbieter (Reseller) und ein Vertrag mit dem Provider(T-mobile, Vodafone, E+; O2). Viele Kunden sind sich nicht bewusst, dass in diesem Fall ein defektes Handy NICHT zum Rücktritt vom Mobilfunkvertrag berechtigt. Anders sähe die Rechtslagel aus, wenn das Handy in einem Shop des Providers erworben worden wäre.

Den ganzen Artikel könnt ihr hier nachlesen:
Kostenfalle 1-Euro-Handy
http://www.heise.de/mobil/artikel/97356/0


http://www.worldsbeyond.de
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Registriert: 16.12.2006

Fachbeiträge: 359

 

Handys: W850i; K800i; Z710i; W760i; G900i

Provider: O2 ; Vodafone

2

Montag, 22. Oktober 2007, 16:51

Ein sehr interessanter Artikel, danke
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Registriert: 13.09.2006

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Handys: SE K800i

Firmware: R8BA024

Provider:

3

Montag, 22. Oktober 2007, 18:11

Und selbst wenn der Anbieter so 'kulant' sein sollte, dass man vom handykauf zurücltreten darf...

Bekommt man halt den einen Euro zurück und der Mobilfunktarif besteht weiterhin... (Ich glaub aber, das stand da auch drin, oder?)

Ich bin schon länger dazu übergegangen, Handys direkt beim Provider zu ordern... und habe fest vor, bei der nächsten VVL das Handy getrennt vom Vertrag zu erwerben - meistens ist das günstiger...
Man hat den Eindruck, daß die moderne Physik auf Annahmen beruht, die irgendwie dem Lächeln einer Katze gleichen, die gar nicht da ist.

Albert Einstein
14.03.1879 - 18.04.1955
deutscher Physiker und Nobelpreisträger
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Papa Schlumpf

"Mod" Modder :-)

Registriert: 09.08.2004

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Handys: K850i

Firmware: R1EA031

Provider: Vodafone Business

4

Montag, 22. Oktober 2007, 20:36

Hi,
habe mir den ganzen Artikel mal angetan.
Grummel grummel, ist kein Rechtsbeistand, aber aus meiner Sicht hat das vor der EU keinen Bestand.
In dem Artikel sind Sie sich ja selber nicht sicher.

Die Argumentation ist mir einfach nicht schlüssig.
Ich schließe einen Vertrag unter den genanten Konditionen, damit ist es ein zusammenhängender Vertrag. Meine Sicht.
Des weiteren wurde ich auch nicht darauf verwiesen, das ich zwei Vertragspartner habe.
Oder wurde das mal wer?

Ja, deutsches Recht oder das von der EU, es ist immer mal wieder verwirrend, keinen Frage, ich persönlich würde mich dadurch aber nicht verwirren lassen.

Der Artikel ist dennoch gut geschieben und läßt vieles erahnen.

Wie sagt man noch so einfach, aber dennoch schön: DAGEGEN!
Auf meinen Rücken würde ich das nicht zulassen.

Gruß
Papa Schlumpf
Weil die Lichtgeschwindigkeit höher als die Schallgeschwindigkeit ist, hält man viele Leute für helle Köpfe, bis man sie reden hört.
Fragen zum Handy, Games & Progs etc. werden von mir nicht per PN, Mail etc beantwortet. Dafür gibt es das Forum.
Falls ich etwas geschlossen habe, worauf Ihr gerne und mit gutem Inhalt antworten wollt, schreibt mir bitte eine PN, mit Begründung und Link zu dem Thema, Danke.


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Registriert: 13.09.2006

Fachbeiträge: 406

 

Handys: SE K800i

Firmware: R8BA024

Provider:

5

Montag, 22. Oktober 2007, 20:44

Ich meine, ich hätte den auch in der aktuellen c't gelesen - und da stand noch was von Präzedenzfällen dabei... *such*
Man hat den Eindruck, daß die moderne Physik auf Annahmen beruht, die irgendwie dem Lächeln einer Katze gleichen, die gar nicht da ist.

Albert Einstein
14.03.1879 - 18.04.1955
deutscher Physiker und Nobelpreisträger
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Papa Schlumpf

"Mod" Modder :-)

Registriert: 09.08.2004

Fachbeiträge: 8 167

 

Handys: K850i

Firmware: R1EA031

Provider: Vodafone Business

6

Montag, 22. Oktober 2007, 21:28

Hmmm, was kann oder soll mir das jetzt sagen?
Erst suchen und dann posten, Danke.

Gruß
Papa Schlumpf
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Handys: SE K800i

Firmware: R8BA024

Provider:

7

Dienstag, 23. Oktober 2007, 15:45

Hmmm... die Suche dauert länger als erwartet :D Ich weiß nicht mehr genau, in welche c't der Artikel war...
Die Aussage bleibt aber so bestehen: Es wäre auch denkbar, dass der Kunde den Kaufpreis des Handys (1€) zurück bekommt und der Mobilfunkvertrag bestehen bleibt... trotz offensichtlicher Quersubventionierung.
War eine Dystopie des Autors... Ich muss es halt raussuchen - aber vor WE komm ich net dazu :D

Sry
Man hat den Eindruck, daß die moderne Physik auf Annahmen beruht, die irgendwie dem Lächeln einer Katze gleichen, die gar nicht da ist.

Albert Einstein
14.03.1879 - 18.04.1955
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Registriert: 29.06.2006

Fachbeiträge: 138

 

Handys: w880i

8

Donnerstag, 25. Oktober 2007, 16:52

Zitat

Die neuere Rechtsprechung lässt keinen Zweifel mehr daran aufkommen, dass Handy-Kaufvertrag und Mobilfunk-Providervertrag heute normalerweise als selbstständige, voneinander unabhängige Verträge betrachtet werden.



Mal gespannt wann der Erste auf die Idee kommt, ein Handy für einen Euro zu kaufen.
Den Providervertrag aber innerhalb der gesetzlichen Rückgabefrist zurückzugeben.
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Registriert: 01.08.2006

Fachbeiträge: 352

 

Handys: K850i Liminous Green

Provider: T-Mobile

9

Donnerstag, 25. Oktober 2007, 21:05

Dem wird nicht stattgegeben. Das läuft alles "symbiotisch" ;) Ohne eine Provisionsverzichtserklärung des Vermittlers wird der Mobilfunkdienstvertrag des Providers nicht storniert. ;)
Das schwächere Geschlecht ist das Stärkere aufgrund der Schwäche des stärkeren Geschlechts für das Schwächere.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WishmasterHH« (25. Oktober 2007, 21:06)

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Registriert: 03.04.2007

Fachbeiträge: 14

 

Handys: K1, LG choclate, 8800 Scirocco

Provider: Eplus T-Mobile

10

Mittwoch, 14. November 2007, 11:32

Hallo zusammen,

es ist wirklich so, das wenn jemand einen Vertrag über einen Freien Händler abschließt er das Gerät von diesem bekommt, aber den Tarif vom Netzbetreiber.

Das Handy wir durch die Provisionen die der Freie Händler vom Netzbetreiber erhält Finanziert und somit hat in dem Sinne der Netzbetreiber nichts damit zutun.

Also wenn das Handy nun einen Schaden erleidet, hat auch der Netzbetreiber nichts damit zutun, jedoch haben alle Geräte die von freien Händlern angeboten werden, in der Regel eine Herstellergarantie und somit sollte es kein Problem sein dies beheben zu lassen.

Sollte nun wieder erwarten dies alles nichts helfen und es besteht damit ein berechtigter Grund von dem Vertrag zurücktreten zu wollen, ist dies immer etwas umständlicher.

1. Der Kunde reicht seine Stornierung beim Händler schriftlich ein.
Dieser reicht nun eine Provisionsverzichtserklärung beim Netzbetreiber ein.
Der Netzbetreiber bearbeitet dies und Stimmt dem ganzen zu, Stornierung erfolgt.
( Dies wäre der schnellste weg)

2. Der Kunde reicht seine Stornierung mit Begründung und allem, beim Netzbetreiber ein.

Dieser wird nun sich vom Freien Händler eine Stellungnahme einfordern.
Sollte hier eine berechtigte Begründung nun raus hervor gehen, wird der Netzbetreiber wieder
Eine Provisionsverzichtserklärung einfordern und erst dann die Stornierung durchführen.
(Diese art kann sich sehr in die länge ziehen)


Also es ist kein Problem etwas über einen Freien Händler zu machen, jedoch sollte ein gewisses Vertrauen einfach da sein und man sich wirklich vorher über diesen erkundigen, dann wird auch alles gut.


Ich hoffe dies hat euch ein wenig geholfen. ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »handybar*de« (14. November 2007, 11:37)

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Registriert: 31.07.2007

Fachbeiträge: 31

 

Handys: W800i

Firmware: ?

Provider: debitel

11

Mittwoch, 14. November 2007, 15:43

Was versteht Ihr unter freier Händler?
Ist der debitel-Stand im örtlichen Saturn/MediaMarkt ein freier Händler?
Oder der Vodafon-Laden im Einkaufszentrum oder an der nächsten Ecke?
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Papa Schlumpf

"Mod" Modder :-)

Registriert: 09.08.2004

Fachbeiträge: 8 167

 

Handys: K850i

Firmware: R1EA031

Provider: Vodafone Business

12

Mittwoch, 14. November 2007, 19:49

@handybar*de,
Danke für die Info.

@Hagen_Fenris
Der Vodafone-Shop ist kein freier Händler.

Freie Händler sind nicht am Provider gebunden und bieten unterschiedliche Netze an.

Gruß
Papa Schlumpf
Weil die Lichtgeschwindigkeit höher als die Schallgeschwindigkeit ist, hält man viele Leute für helle Köpfe, bis man sie reden hört.
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Registriert: 13.09.2006

Fachbeiträge: 406

 

Handys: SE K800i

Firmware: R8BA024

Provider:

13

Mittwoch, 14. November 2007, 20:13

Zitat

Zitat von Hessisch1970

Zitat

Die neuere Rechtsprechung lässt keinen Zweifel mehr daran aufkommen, dass Handy-Kaufvertrag und Mobilfunk-Providervertrag heute normalerweise als selbstständige, voneinander unabhängige Verträge betrachtet werden.



Mal gespannt wann der Erste auf die Idee kommt, ein Handy für einen Euro zu kaufen.
Den Providervertrag aber innerhalb der gesetzlichen Rückgabefrist zurückzugeben.


Ich würde Mal behaupten...
Ein Providervertrag dürfte vor Gericht als Dienstleistung durchgehen... wodurch die gesetzliche Rückgabefrist (die man ja eh nur per Fernabsatz 2 Wochen bzw. 1 Monat hat) anders zu betrachten ist ...
Prinzipiell dürfte die Widerrufsfrist zwei Wochen nach schalten der Telefonnummer o.ä. erfolgen, da damit egtl. die Dienstleistung zumindest vorbereitend zur Verfügung gestellt wurde...
Spätestens beim ersten 'in Anspruch nehmen' der Dienstleistung läuft die Widerrufsfrist ab, da damit die Dienstleistung im Ansatz erbracht wird...

kurz und knapp: Die Rechtsprechung dürfte hier ähnlich laufen wie bei DSL-Verträgen mit Router... dazu siehe c't 23 diesen Jahres :-)
Man hat den Eindruck, daß die moderne Physik auf Annahmen beruht, die irgendwie dem Lächeln einer Katze gleichen, die gar nicht da ist.

Albert Einstein
14.03.1879 - 18.04.1955
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Registriert: 29.11.2006

Fachbeiträge: 219

 

Handys: SE P990i

Firmware: Menschliches Gehirn 2.0

Provider: VOiceDAtaFaxOverNEt

14

Sonntag, 18. November 2007, 05:26

Full ACK!
Jeder Mobilfunkvertrag, egal ob Provider(debitel, talkline etc.) oder direkt ist eine Dienstleistung! Der Kauf des subventionierten Handys ist aber keine Dienstleistung, sondern ein "Werkzeug"/Mittel/Gegenstand um die Dienstleistung zu nutzen. Das heisst im Klartext, dass beim Kauf eines subventionierten Handys mit Vertrag eigentlich zwei Verträge zustande kommen:
1. Vertrag über die Mobilfunkleistungen des Providers
2. Kaufvertrag für das Handy (auch wenns nur 1,-¬ gekostet hat)
Man kann z.B. bei Verlust/Diebstahl auch nicht einfach sagen: "Ich hab mein Handy verloren und brauche den Vertrag nicht mehr!". Sonst würde ja jeder schon nach einem Tag behaupten, dass er das Handy "verloren" hat!

Wenn das Handy spinnt, kann man nach dem 2. Reparaturversuch ein anderes Handy verlangen oder das was man dafür gezahlt hat... 1,-¬). Der Dienstleister(Provider) kann nichts dafür wenn der Hersteller des Handys ein halbfertiges Produkt verkauft!
Um vom Dienstleistungsvertrag zurückzutreten, muss man nachweisen können, das man z.B. aufgrund mangelnder oder schwankender Netzabdeckung den Dienst gar nicht oder über einen längeren Zeitraum nicht nutzen kann/konnte. Wenn das am Handy liegt, ist es auch nicht der Fehler des Dienstleisters! Selbst hier geben die meisten Provider keinen Grund um den Vertrag zu stornieren, indem sie für die Zeit der Reparatur des Handys ein Leihgerät stellen oder eine Gutschrift über die Grundgebühr für die Zeit vergeben, in der man den Dienst nicht nutzen konnte. Und wenn man trotzdem Hartnäckig bleibt, kann ein Richter annehmen dass man trotz allen Bemühungen des Dienstleisters, willkürlich den Vertrag "loswerden" will!
Bsp. KFZ-Werkstatt: Das Auto ist Kaputt, man gibt es zur Reparatur, nach einer Woche ist das gleiche Teil Kaputt, der Dienstleister(also die Werkstatt) darf Nachbessern... wenn hierdurch folgekosten entstehen die nicht absehbar waren, trägt man in den meisten Fällen wieder die Kosten für die Reparatur, außer es ist nachweisbar das die Werkstatt geschlampt hat! Geld zurück?! NO-WAY! Die Werkstatt wird versuchen Nachzubessern, ob kostenlos oder kostepflichtig!

Gruß
SonySpy
[SIZE=3]UIQ Amazonia LightBlue Theme[/SIZE] ... passend zur Tastaturbeleuchtung M600i/P990i ;)
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Registriert: 28.10.2007

Fachbeiträge: 131

 

Handys: Sony Erricson K550i

Provider: T-Mobile

15

Sonntag, 18. November 2007, 10:05

ich dneke es ist alels bissle verzwickt und heute muss man wirklich genau raufschauen was man unterschreibt und mit welchen klauseln und so das von statten geht.
bei t-mbile direkt ist es so, das wenn man z.b. mit seinem handy nciht zufrieden ist(nicht defekt oder so), dann kann man es innerhalb von 4 wochen umtauschen.
das wusste ich auch erst nicht, ist aber so und bekommt dan ein anderes, das denke ich, habe ich bei freien händlern noch nicht erlebt, entweder kommst mir klar oder pech gehabt.
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