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jkarst 
 
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Sonntag, 06.08.2006 14:45 16 |
Genau das ist das leidige Problem im Urheberrecht - nicht nur in Deutschland, sondern weltweit.
Die gleichen Regelungen, die P2P-Netzwerke unabhängig vom transferierten Inhalt kriminalisieren und die nach der nächsten bevorstehenden Novellierung um ein Haar sogar per se fast die Herstellung von Sicherungskopien gekaufter Software verboten hätte (unbenommen bleiben die Verbote in § 95a UrhG bei besonders geschützter Software!), legt auch beim Debranding Steine in den Weg. Vereinfacht gesagt geht es tatächlich um die fehlende Lizenz, eine ungebrandete Original-Software auf ein gebrandetes Gerät aufzuspielen.
Anders als andere Branchen und insbesondere als die Endverbraucher haben die Rechteverwalter und -inhaber eine ausgezeichnete Lobby, die es geschafft hat, in internationalen ("TRIPS"), europäischen ("Schutzrechte in der Informationsgesellschaft") und in Deutschland (UrhG) deren Rechte zu bewahren und sogar auszudehnen und in den früher rein privaten Bereich einzudringen. Die aus dem gewöhnlichen Sachenrecht bekannte, quasi unbegrenzte Freiheit, mit einer Kaufsache zu verfahren (§ 903 BGB) sind auf immaterielle Güter wie Software-Lizenzen leider nicht anwendbar und werden daher völlig ausgehebelt. Nebenbei: Sogar der Verkauf von gebrauchten Softwarelizenzen (hier: Oracle) ist jetzt in einem Hauptsacheverfahren vom OLG München untersagt worden - das kann spannende Auswirkungen z.B. auch auf MS-Programme haben, die bislang durch Kaufvertrag weitergegeben werden konnten...
Aber wie Papa Schlumpf richtig gesagt hat: Ob man diese - m.E. katastrophale - Entwicklung begrüsst oder ablehnt, sollte hier nicht das Thema sein. Dafür gibt es andere Plattformen (z.B. GNU), die sich für eine Liberalisierung des Urheberrechts einsetzen.
Wir sollten eher überlegen, wie wir im Rahmen der vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten legal handeln bzw. zumindest unsere Risiken verkleinern können.
Viele Grüße 
Edit:
das mit Oracle ist noch ned durch. Es sind einstweilige Verfügungen.
Das Hauptsacheverfahren ist noch vor dem Landgericht München anhängig.
Gruß
Papa Schlumpf
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet. Das letzte Mal von Papa Schlumpf am 06.08.2006 19:46.
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jkarst 
 
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Montag, 07.08.2006 11:48 18 |
Edit: Aus Versehen zu früh abgeschickt...
Hallo,
irgendwas läuft hier gerade etwas schief und erfordert zur Vermeidung von Risiken bei den Mitlesern die nochmalige Klarstellung:
(1) Das persönliche Risiko in Bezug auf die rechtlichen Konsequenzen einer bestimmten Handlungsweise setzt sich vereinfacht gesagt aus den folgenden Faktoren zusammen:
- Rechtslage (Gesetz, Rechtsprechung, wahrscheinliche Rechtsentwicklung)
- Rechtswirklichkeit (Verfolgungsinteresse)
- Exposition (Handlung, Handlungsmodalitäten, Beweisbarkeit)
Eine sekundäre Rolle spielt dagegen die zusätzliche "Atmosphäre", die durch Lobbyisten erzeugt wird, denn die äußert sich höchstens mittelbar in einem schlechten Gewissen und das in einem vorsichtigeren Handeln.
Beispiel: Die Raumkopierer-Szene handelt unzulässig und begeht Straftaten, das dürfte sich rumgesprochen haben (Rechtslage). Die Rechteinhaber kennen die eindeutige Rechtslage und hauen kräftig drauf (Rechtswirklichkeit). Die Raubkopierer bedienen sich zur Verbreitung der mp3s, Software und Filme der bekannten P2P-Netzwerke, die die eigene IP-Adresse offenbaren und werden abgeschöpft und bestraft, jedenfalls wo die Accessprovider freiwillig Teilnehmerdaten rausrücken (Exposition).
Die einzelnen Punkte bedingen einander, so kann z.B. durch eine geringfügige Änderung der Tatmodalitäten u.U. beim Verfolger das Verfolgungsinteresse wegen der noch nicht vollständig geklärten Rechtslage erheblich absinken. Darum geht es mir hier - man muss sich ja nicht in vorderster Front positionieren, wo die Kugeln überwiegend wahrscheinlich einschlagen.
(2) Dabei darf nicht verwechselt werden: Wenn die Rechtslage von den Gerichten noch nicht geklärt ist, heißt das nicht, dass ich - jedenfalls als Fachjurist - nicht gutachtlich prüfen könnte, wie die Gerichte wahrscheinlich entscheiden werden; das muss ich sogar, wenn ich meinen Mandanten einen Rechtsstreit an- oder abraten will, ohne einen Haftungsfall zu erzeugen.
Die Beachtung der Einschätzung zur aktuellen rechtlichen Situation, der Rechtswirklichkeit und von Vermeidungsstrategien und damit des sich insgesamt ergebenden Risikos ist daher absolut kein "vorauseilender Gehorsam", sondern reiner Selbstsschutz.
(3) Setze man sich mit den rechtlichen Problemen auseinander und sucht Vermeidungs- und Risikoverringerungsstrategien, kann außerdem ganz offensichtlich kaum von "Wegsehen" gesprochen werden; ein Begriff übrigens, den ich eher ganz anderen Bereichen - zB für Feiglinge beim tatenlosen Beobachten von rechtsradikalen Straftaten - zuordne und der hier deshalb leicht Fehl am Platze ist und mich schon fast persönlich trifft .
(4) Ich halte es viel mehr für falsch und gefährlich, den anderen Leuten im Forum - auch z.B. Jugendlichen, die die Konsequenzen evtl. überhaupt nicht abschätzen können - aus Gerechtigkeitssinn einen evtl. Rechtsbruch in der Intention nahe zu legen, durch die normative Kraft des Faktischen den Gesetzgeber oder Rechteinhaber vielleicht zu einem Einlenken und zu einer liberaleren Gesetzgebung bewegen zu können. Gegenbeispiel: Auch wenn Ladendiebstähle alltäglich sein mögen und im Volumen immer weiter zunehmen, hat sich - außer der äußersten Linken und den Tätern, jeweils aus nachvollziehbaren Gründen - noch keiner für eine rechtliche Freigabe eingesetzt.
(5) Wer sich natürlich absichtlich bestimmten Risiken verschließen will und erstmal auf die Herdplatte fassen muss, um zu merken dass es weh tut - kein Problem, dies ist ein freies Land. Allen anderen ist aber erstmal zur Vorsicht zu raten und zur Vorsicht gehört eben auch das Wissen um mögliche Probleme, aber auch das Wissen um Risikovermeidungs- und -verringerungsstrategien. Nur dann ist eine voll informierte, rationale Handlungsentscheidung möglich.
Anonsten halte ich es mit Martin Luther, der Michael Kohlhaas in der Sache Kohlhaas ./.Zaschnitz (13.5.1533, s. Wikipedia ) in Erkenntnis der Risiken - allerings vergeblich - empfohlen hatte:
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"[...] Was gerecht ist, wirst du gerecht zu Ende führen. [...] könnt ihr das Recht nicht erlangen, so ist kein anderer Rat, denn Unrecht leiden. Demnach, so ihr meinen Rat begehret (wie ihr schreibet) so rate ich, nehmt Friede an, wo er euch werden kann, und leidet lieber an Gut und Ehre und Schaden." |
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Nix für ungut - aber meinen "zivilen Ungehorsam" hebe ich mir lieber für wichtigere Dinge auf

(6) Also nochmal, die Rechtslage beim Debranden sieht nicht gerade überwiegend positiv aus, so dass man ein Auge auf die Rechtswirklichkeit werfen sollte:
- Wer kann aus eigener Erfahrung davon berichten, dass ein Debranding vom Hersteller/Provider geduldet bzw. nicht geduldet worden ist ("AFAIK" oder Hörensagen genügen nicht)?
- Welcher Hersteller/welcher Provider (ggf. welche Filiale) und welches Handy war davon betroffen und wie war zuvor das Debranding durchgeführt worden (z.B. Wo/DV)?
- Wann hat sich der Vorgang abgespielt (Monat/Jahr)?
- Aus welchem Verhalten genau wird ggf. auf eine Duldung des Herstellers/Providers geschlossen (z.B. Bearbeitung eines Garantiefalles in Kenntnis des Debranding)?
- Wie sehen ggf. die Sanktionen aus, wenn das Debranding nicht geduldet wird (z.B. Ablehnung Garantie, Strafanzeige, Abmahnung, Rebranding)?
- War ein privates oder ein geschäftliches Handeln betroffen?
@Papa Schlumpf (nochmal OT):
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Edit:
das mit Oracle ist noch ned durch. Es sind einstweilige Verfügungen.
Das Hauptsacheverfahren ist noch vor dem Landgericht München anhängig. |
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Richtig, cf. Heise-Newsticker , war halt auf dem Sprung!
Viele Grüße 
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet. Das letzte Mal von jkarst am 07.08.2006 12:01.
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dr-ebert 
      
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Montag, 07.08.2006 12:09 19 |
Der Vergleich mit dem Ladendiebstahl hinkt - da geht es um die Verletzung eines "natuerlichen" bzw. "allgemeingueltigen" Eigentums-Verstaendnisses. Genau dies ist bei Urheberrechtsfragen zunehmend nicht mehr der Fall: warum darf ich meinen legal erworbenen Song auf dem PC, aber nicht auf dem Autoradio anhoeren? Und das, obwohl PC, Brenner, Medien, CD-Spieler Abgaben enthalten, die mir genau dieses Recht eigentlich einraeumen? Und wenn diese zunehmenden Eingriffe in das Privatleben kein wichtiges Thema sind, was dann?
Ok, ich will darueber nicht wirklich diskutieren.
Komisch, warum muss ich nur gerade an die Marketing division der Sirius Cybernetics Corporation denken?
Und jetzt wirklich 
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet. Das letzte Mal von dr-ebert am 07.08.2006 12:10.
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Papa Schlumpf 
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Montag, 07.08.2006 19:11 20 |
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Original von jkarst
(6) Also nochmal, die Rechtslage beim Debranden sieht nicht gerade überwiegend positiv aus, so dass man ein Auge auf die Rechtswirklichkeit werfen sollte:
- Wer kann aus eigener Erfahrung davon berichten, dass ein Debranding vom Hersteller/Provider geduldet bzw. nicht geduldet worden ist ("AFAIK" oder Hörensagen genügen nicht)?
- Welcher Hersteller/welcher Provider (ggf. welche Filiale) und welches Handy war davon betroffen und wie war zuvor das Debranding durchgeführt worden (z.B. Wo/DV)?
- Wann hat sich der Vorgang abgespielt (Monat/Jahr)?
- Aus welchem Verhalten genau wird ggf. auf eine Duldung des Herstellers/Providers geschlossen (z.B. Bearbeitung eines Garantiefalles in Kenntnis des Debranding)?
- Wie sehen ggf. die Sanktionen aus, wenn das Debranding nicht geduldet wird (z.B. Ablehnung Garantie, Strafanzeige, Abmahnung, Rebranding)?
- War ein privates oder ein geschäftliches Handeln betroffen?
Viele Grüße  |
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Hi
sorry, die Fragen gehen mir einfach zu weit.
Ich für meine Person, ziehe den Bundesdatenschutz davor.
Nichts für ungut, aber telefonische Umfragen sind deutlich harmloser.
Bin damit raus aus der Geschichte.
Gruß
Papa Schlumpf
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freakin1988 
 
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Mittwoch, 30.08.2006 13:11 22 |
Also ich wollt mal meine Erfahrungen berichten:
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Original von jkarst
- Wer kann aus eigener Erfahrung davon berichten, dass ein Debranding vom Hersteller/Provider geduldet bzw. nicht geduldet worden ist ("AFAIK" oder Hörensagen genügen nicht)?
- Wann hat sich der Vorgang abgespielt (Monat/Jahr)?
- Welcher Hersteller/welcher Provider (ggf. welche Filiale) und welches Handy war davon betroffen und wie war zuvor das Debranding durchgeführt worden (z.B. Wo/DV)?
- Aus welchem Verhalten genau wird ggf. auf eine Duldung des Herstellers/Providers geschlossen (z.B. Bearbeitung eines Garantiefalles in Kenntnis des Debranding)?
- Wie sehen ggf. die Sanktionen aus, wenn das Debranding nicht geduldet wird (z.B. Ablehnung Garantie, Strafanzeige, Abmahnung, Rebranding)?
- War ein privates oder ein geschäftliches Handeln betroffen?
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- Hab keine Klagen gehört wegen des Debrandings gehört
- August 2006
- Es war ein SE W800i von E-Plus, welches ich durch eine Vertragsverlängerung erstanden habe
Habe es mit DaVinci debrandet
- Hab ihnen zumindest nichts von dem Debranding erzählt
- Also so wie es aussieht, haben sie es nicht entdeckt, wenn doch, dann haben sie es geduldet
Als ich das neue Handy bekommen habe, war natürlich wieder ein Branding drauf (also kann man sagen, dass ein Rebranding durchgeführet wurde). Werd das Branding aber lassen, da mir die ganze Sache zu "heiß" ist wegen Garantie
- Privates Handeln
Also das waren meine Erfahrungen
MfG freakin1988
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Saint33754983 
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Mittwoch, 03.01.2007 06:40 24 |
1)jeder kann mit seinem Gerät machen was er will
2)Woher soll den der Betreiber wissen wo und was mit deinem Händy geschieht ?
Nur die Simkarte gehört dem Betreiber,und die kann ich reinstecken wo ich will ,oder wollen die Betreiber demnächst die Simkarte reinlöten :-)
3)Kunde ist König,wenn der Kunde ein Debranding will dann soll ers bekommen.
4)Der Kunde wird schon wissen was er tut (möglicher Garantieverlust,bleibt mit deffektem Gerät sitzten)
5)Der Betreiber muss nicht wissen das dein Händy debrandet ist,es ist ja dein Händy
6)Mann sollte halt nicht nach dem Debranding zum Betreiber gehen und sagen MMS,Email,Internet funktionieren nicht mehr.
7)Die Betreiber verdienen sich dumm und dämlich mit den Grundgebühren>heutzutage hat jeder a Händy wenn nicht mehrere f. Geschäft/Privat
Wer will schon Roaming Gebühren zahlen deswegen wird ja ungelockt,oder hat vieleicht jeder ein Händy für jedes Land wo mann Urlaub oder Geschäftsreise ist
9)Alle Geräte sind heutzutage gekenzeichnet das sie gelockt sind (Betreiber Ware)
10)Jeder muss selber wissen was er tut oder wo er was kauft,unterschreibt oder was auch immer
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Ari 
  
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Mittwoch, 03.01.2007 10:53 25 |
Habe heute mit einem Verkäufer aus einem Handy-Laden gesprochen im Bezug auf das Debranden eines Handys, er sagte mir dass man rechtlich nichts zu befürchten habe.
Auf meine Frage weshalb so ein Branding drauf ist und man es nicht einfach entfernen könne (sondern eben mit anderen Programmen die Sache angehen muss), sagte er mir in etwa folgendes:
"Schauen Sie sich mal ihren Vertrag an oder die Werbung, die Beschreibung des Handy's beim Hersteller oder sonstiges. Steht da irgendwas von einem Branding von O2, T-Mobile oder E-Plus? Nein steht dort nicht und das Handy erwerben Sie ja wenn Sie den Vertrag abschließen. Es ist ja ihr Eigentum. Sie können also tun und lassen mit diesem Handy was Sie möchten, das geht SonyEricsson, Nokia, Motorola und Co nichts an.
Wenn Sie es debranden schaffen Sie es frei von teilweise unnützem Zeug dass aufgespielt wurde. Solange Sie nicht die Grundbasis des Handy's verändern ist dies kein Eingriff in irgendwelche rechtlich relevanten Daten oder Skripte die seitens SE als Bsp. geschützt sind."
Ich habe das nun also so verstanden:
Sofern ich nicht funktionisnötige Programme/Skripte am Handy ändere kann mir eigentlich keiner was. Ist das so nun korrekt? Die Verkäufer erzählen einem ja oftmals viel und eigentlich verändere ich ja sehrwohl etwas beim Debranden. Man spricht ja bei CID49 oder so auch vom "knacken" und ich kann mich auch noch wage daran erinnern dass in den USA ein Jugendlicher mal ein Nokia mit Bruteforce "geknackt" hat und dafür ne Strafe bekommen hat weil er wohl an Programme oder Chip-Einstellungen (weiß der Geier was genau) gegangen ist.
Nun stellt sich mir doch die Frage:
Wo hört die legale "Manipulation" auf und wo fängt das kriminelle "Tun" an? 
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Habe soeben mit SE telefoniert und keine Daten von mir rausgegeben oder Namen genannt, weder von SEW noch meinen noch i-was, einfach weil ich auch keinen Ärger haben will. Folgendes wurde mir gesagt:
SE bietet einen solchen Service nicht an. Kein "normaler" Anbieter hat sowas im Programm und würde dies auch irgendwann anbieten. Fakt ist:
Sie verlieren beim Debranden eines Handy's jeglichen Anspruch auf Garantie. SE wird sich weigern das Handy zu reparieren, es sei denn Sie kommen für die Kosten der Reparatur selbst auf. Egal was es ist. Sei es ein Software-Defekt, ein defektes Tastenfeld oder das Display.
Im rechtlichen Sinne sagte die nette Dame mir rein garnichts, außerdem müsse man alles Weitere mit dem Netzbetreiber besprechen, da anzurufen ist es mir aber nicht wert.
Sie sagte abschließend nochmals:
Sollten Sie ihr Handy debranden verlieren Sie jeglichen Anspruch auf die 24 Monate Garantie und auch wenn das Handy wieder gebranded würde und Sie es wiederholt zu uns schicken, würden wir Ihnen das Gerät zukommen lassen, unrepariert. Sony Ericsson wird nie im Wissen eines debrandeten Handy's eine Reparatur durchführen, überlegen Sie es sich also gut.
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Nicht dass ich es machen wollte, aber nun ist die Sache für mich 100% klar. Finger weg davon, wenn die was merken ist dein Handy sogesehen verloren oder du zahlst drauf. 
Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet. Das letzte Mal von Ari am 03.01.2007 11:04.
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AMITS
Account gelöscht
Status: unbekannt
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Montag, 08.01.2007 17:17 30 |
War letzt in Spanien...und was musste ich da feststellen...Vodafone scheint dort bezüglich des Brandings seiner Handys etwas humaner zu sein. Dort hat man in den VF-Shops wenigstens die Wahl zwischen einem wie hier "stark" subventionierten Branding-Handy oder einem weniger subventionierten, freiem Gerät. Letzteres ist aber immnoch deutlich günstiger, als wenn man es am freien Markt kaufen würde. Beispiel K800i: Gebrandet: 49 Euro und ungebrandet 149 Euro. Mit so einer Lösung könnte ich locker leben. Wer also dort mit einem Branding leben kann, spart beim Kauf Geld, wer nicht damit leben kann, zahlt zwar in der Anschaffung mehr, aber immnoch deutlich weniger als selbst beim Händler gekauft und hat trotzdem ein Original.
Greetz
AMITS
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