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Zitat
(...) Denn der Inhaber eines Zeichenrechts kann Handlungen verbieten, welche die Herkunfts- und Garantiefunktion seines Zeichens verletzen (...). Eine solche Beeinträchtigung ist anzunehmen, wenn die Veränderung die Eigenart der Ware berührt (...). Dies gilt unabhängig davon, ob die Änderung des Produkts sichtbar ist oder nicht.
(...) Haben die Bekl. (...) die installierte durch eine andere Software ersetzt, ist von einer Änderung der Eigenart der Mobiltelefone der Kl. auszugehen, ohne dass es darauf ankommt, ob sich hierdurch die Funktion der Mobiltelefone verschlechtert hat . Denn die Produktänderung i.S.v. § 24 Abs. 2 MarkenG erfordert nicht die Feststellung einer Verschlechterung der mit der Marke gekennzeichneten Originalware.
(...) Doch auch wenn die Mobiltelefone (...) ohne Eingriff in die installierte Software entsperrt worden sind, ist ebenfalls eine Veränderung der mit der Marke der Kl. gekennzeichneten Mobiltelefone anzunehmen. Auch in diesem Fall wird auf eine Eigenschaft der mit der Marke der Kl. gekennzeichneten Mobiltelefone eingewirkt. Es wird ihr Verwendungszweck verändert, den die Markeninhaberin beim Inverkehrbringen der Mobiltelefone vorgesehen hat. Zu den Merkmalen, auf die sich die Garantiefunktion der Marke bezieht, gehört die von der Kl. vorgesehene Sperrfunktion, deren Vorhandensein von den Betreibern von Mobilfunknetzen - wie der V. -, die zu den Kunden der Kl. gehört, erwartet wird. Wird diese Sperrfunktion aufgehoben, reicht ein derartiger Eingriff in die Eigenschaften der Mobiltelefone der Kl. aus, um die Erschöpfung nach § 24 Abs. 2 MarkenG auszuschließen . (...) Für die rechtliche Beurteilung ohne Bedeutung ist der Umstand, dass die Kl. unter ihrer Marke auch von ihr entsperrte Geräte vertreibt oder Dritten die Zustimmung zu einer Entsperrung erteilt. (...)
(BGH MMR 2005,94)

: Eine Markenverletzung kommt stets (auch beim Entfernen von Sim-Lock-Sperren!) nur bei einem "Handeln in geschäftlichem Verkehr" in Betracht, also wenn die unerlaubte Benutzung "im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit und nicht im privaten Bereich erfolgt" (EuGH WRP 2002,1415).
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Registriert: 01.07.2005
Handys: P1i | K750i
Firmware: R9J005
Provider: D2 | o2 | T.I.M.
Leben und leben lassen sollte die Devise sein und am Ende wird ja doch nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Zitat
Zu der Beschaffenheit (...) gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jkarst« (5. August 2006, 20:47)
, v.a. wenn der Debrander in Russland sitzt. Deshalb überlege ich mir das mit dem Debranding selbst auch noch mal gut!
) Registriert: 12.07.2005
Handys: Samsung i780, S500i, W800i. demnächst HTC Touch HD
Firmware: i780BHHA5
Provider: simyo
Zitat
Leben und leben lassen sollte die Devise sein und am Ende wird ja doch nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Registriert: 15.09.2005
Handys: K750i>W800i, 2GB
Firmware: R1BC002 + Patches
Provider: D1 (simply)
Registriert: 09.08.2004
Handys: K850i
Firmware: R1EA031
Provider: Vodafone Business
Zitat
Zum Thema Branding und Funktionen, auch dort gibt es schon richterliche Bescheide. T-Mobile mußte einem Kunden den entstanden Schaden bezahlen und das Handy zurücknehmen, weil es die angepriesenen Funktionen nicht hatte. Passt in die Ecke unlauterer Wettbewerb. So in etwa war es.
Der Kunde muß deutlich auf Einschränkungen hingewiesen werden, egal wie, die genaue Form ist mir nicht bekannt. Es sollte nur einfach erkenntlich sein.
Zitat
Original von MHZ05
anderseits muss man leider auch sagen, dass so manch ein service point die geräte nicht mehr hinbekommt, was ein normale user mittels der käuflich erwerbaren hardware im handumdrehen selbst erledigen kann, und das mit erfolg. ich bekomme des öfteren geräte zugesandt die angeblich unreparabel vom service point zurückgekommen sind, denen wird im handumdrehen wieder ein neues leben eingehaucht.
Zitat
Original von jkarst
Das Eigentum gibt aber noch nicht das Recht zum beliebigen Verfahren mit dem Gerät, vor allem mit der enthaltenen Software. Das Auslesen, Ändern etc. von Firmware unter Umgehung von vom Hersteller vorgesehenen Schutzmaßnahmen führt hier je nach verwendeter Technik möglicherweise zu noch gar nicht näher thematisierten urheberrechtlichen Problemen - bis hin zur Strafbarkeit, vgl. § 95a UrhG.
Zitat
Original von MHZ05
und wenn wir ganz ehrlich sind, mit welchem recht ist es den netzbetreibern erlaubt, funktionen der endgeräte zu unterbinden die bei den geräten mit der originalen software vorhanden sind (zb. flash themes und online update dienst bei dem se w810i) mit welchem recht ist das den netzbetreibern erlaubt ??
Zitat
Original von MHZ05
zum anderen punkt, wenn ich mir die service hardware kaufe habe ich damit auch die flashfiles gekauft, absolut richtig, aber auch im netz sind ohne weiteres die files problemlos erhältlich.
Registriert: 09.08.2004
Handys: K850i
Firmware: R1EA031
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Zitat
Original von MHZ05
es ist ein thema worüber man sehr lang diskutieren kann, aber man nie auf einen nenner kommt, deshalb nochmal die anmerkung das es sich lediglich hier um meine eigene meinung dazu handelt.
Zitat
das ist aber nicht der punkt, ich hatte die einschränkungen bei neuen geräten wie zb. dem w810i angesprochen, und das ist nicht hinzunehmen soll man denn extra klagen um sein recht durchzusetzen, nur damit man ein gerät bekommt was in den funktionen uneingeschränkt ist, wie es der hersteller vorgesehen hat ??
Zitat
Original von Papa Schlumpf
Hi,
sorry, aber die eigene Meinung ist in dem Sinne nicht gefragt, es geht um die deutsche Reschtssprechung.
Registriert: 09.08.2004
Handys: K850i
Firmware: R1EA031
Provider: Vodafone Business
Zitat
aber ich merke das es absolut überflüssig ist, und man nicht einem mod widersprechen sollte.