Sie sind nicht angemeldet.
Bei handys-mobile.de gibt es eine Riesenauswahl an Sony-Ericsson-Handys.
Alle SE-Handys mit Vertrag der Original-Netzbetreiber.
Freie Tarifwahl. Auch alle Studententarife.
Page Impressions: 203 718 593
Besucher gesamt: 18 951 355
Besucher heute bisher: 1 681
Besucher gestern: 0
Registriert: 10.02.2006
Handys: SE T650i blau O2 branding; SE
Firmware: R7AA024; R1DB001 bei K750i
Provider: o2
Registriert: 03.03.2005
Handys: P990i - D750i - T630 - T610
Firmware: R9EA001 - R1AA008 - R7A011
Provider: T-Mobile
Zitat
Rundfunkgeräte sind alle Geräte, mit denen Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen oder aufzeichnen können. Dazu gehören auch tragbare Radios oder Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PC mit Radio- oder TV-Karte, Videorekorder und Navigationsgeräte mit Empfangsteil. Rundfunkgeräte sind auch Lautsprecher oder Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstellen betrieben werden. Grundsätzlich ist für jedes Rundfunkgerät eine Gebühr z
Registriert: 10.02.2006
Handys: SE T650i blau O2 branding; SE
Firmware: R7AA024; R1DB001 bei K750i
Provider: o2
Zitat
Original von *vfb*
du "müsstest" theoretisch zahlen, aber die GEZ kann eh nichts machen...die machen sich höchstens lächerlich. Theoretisch müsstest du ja auch für den PC zahlen, falls du dort Radio hörst...![]()
Registriert: 10.02.2006
Handys: SE T650i blau O2 branding; SE
Firmware: R7AA024; R1DB001 bei K750i
Provider: o2
Zitat
Original von stuhlbein3
Demnächst muß man auch für den Pc zahlen da man mit einem pc radio und tv streams empfangen kann das gleiche gilt auch für handy´s ( aus bekannten kreisen von mir die bei der telekom arbeiten weiß ich das handy´s auch bald unter die gez fallen allerdings nur diese die auch ein radio besitzen)
Registriert: 10.02.2006
Handys: SE T650i blau O2 branding; SE
Firmware: R7AA024; R1DB001 bei K750i
Provider: o2
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DanielBN« (12. Februar 2006, 22:57)
Zitat
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) will die Rundfunk- und Fernsehgebühren auch auf UMTS-Handys ausweiten.
Zitat
Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.
Registriert: 10.02.2006
Handys: SE T650i blau O2 branding; SE
Firmware: R7AA024; R1DB001 bei K750i
Provider: o2
Zitat
Original von tbo
Ich gehe davon aus, das jemand gegen den Rundfunkstaatsvertrag klagen wird. Wenn "Internet-PCs" gebührenpflichtig werden sollten.
SE-World © 2004-2008 by sneff web projects | Made in Nürnberg
Impressum / Imprint - History / Danksagungen - Mediainfo - Banner
SE-World ist keine offizielle Website von Sony Ericsson Mobile Communications AB
Gehostet durch All Inkl - Forensoftware: Burning Board®, entwickelt von WoltLab® GmbH