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Nicht jeder Mobilfunkanbieter löscht Verträge aus der Auskunftsdatei
Jeder, der sich in den vergangenen drei Jahren in Sachen Finanzen etwas hat zu Schulden kommen lassen, ist hier mit einem so genannten Negativeintrag vermerkt. Ein solcher Negativeintrag kann bewirken, dass man beim Abschluss eines Handyvertrages, beim Ratenkauf im Kaufhaus oder beim Antrag auf einen Bankkredit zurückgewiesen wird. Derzeit sind in der Datenbank der SCHUFA in Wiesbaden 62 Millionen Bürger über 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland registriert. 362 Millionen Kreditverhältnisse umfasst die Datenbank. Pro Jahr gibt die SCHUFA 72,3 Millionen Auskünfte. Hingegen waren es nur 871 000 Eigenauskünfte, bei denen die Betroffenen Einsicht in die über sie gespeicherten Daten verlangen.
Handyvertrag nach vier Jahren immer noch nicht gelöscht
Auch Handyverträge sind in der Regel in der SCHUFA eingetragen - Wenn es mit dem Abschluss eines neuen Handyvertrages nicht klappt, kann das dennoch an bereits bestehenden Handyverträgen liegen, die als "weiche Merkmale" in ein Gesamt-Scoring einfließen. Liegen kann es auch an anderen SCHUFA-Einträgen, denn nicht alle in der SCHUFA eingetragenen Daten sind korrekt.
Bsp.: Mobilcom und o2:
Diese Verträge bestanden tatsächlich, sind aber seit etwa vier Jahren gekündigt und nicht mehr existent. Offenbar hat das Büdelsdorfer Unternehmen einfach vergessen, die entsprechenden Anmerkungen zu löschen. Wie es dazu kommen konnte, war in Büdelsdorf nicht mehr zu klären, da die Kundendaten laut Telekommunikationsgesetz mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahres gelöscht werden müssen.
Dennoch können die Daten aus der Schufa gelöscht werden. In diesem Fall muss sich der Kunde an den Kundenservice wenden, der dann nach Prüfung die Daten löscht. Dazu werden neben dem Namen auch das Geburtsdatum des Kunden sowie die Adresse benötigt.
Fall bei o2. Auch der Münchner Mobilfunk-Netzbetreiber hatte mehrere seit Jahren nicht mehr bestehende Laufzeitverträge nicht aus dem SCHUFA-Register des ehemaligen Kunden gelöscht, was zur Folge hatte, dass die betroffene Person bei manchen Unternehmen Probleme bei Abschluss eines neuen Vertrags hatte.
Grund: Manche Provider achten auch darauf, wie viele Handyverträge ein Kunde bereits hat.
Wenn zu befürchten ist, dass sich der potenzielle Neukunde z.B. nur für das günstige Handy interessiert, dieser aber zum Telefonieren mehrere andere SIM-Karten zur Verfügung hat, wird ein Vertrag nicht selten abgelehnt, da ein solcher Kunde für das Unternehmen eher ein Verlustgeschäft wäre. Dass es die anderen Karten nicht gibt, weil die Verträge längst nicht mehr bestehen, kann der neue Anbieter natürlich nicht ahnen. So lehnte in einem weiteren uns bekannten Fall die E-Plus-Flatrate-Marke Base den Vertrag eines Kunden ab. Nachdem dieser nicht mehr existierende o2-Verträge aus seinem SCHUFA-Register hat löschen lassen, klappte der Vertragsabschluss ohne Probleme. Doch wie kann man falsche Einträge aus der SCHUFA löschen? Und wie erfährt man von seinen Einträgen?
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Handyvertrag trotz negativem SCHUFA-Eintrag?
Selbst wenn jemand einen negativen SCHUFA-Eintrag hat, ist es nicht ausgeschlossen, dass er einen Mobilfunk-Vertrag bekommt. Die Pressestellen der Netzbetreiber erklärten übereinstimmend, die SCHUFA-Auskunft sei nicht das einzige Kriterium dafür, ob ein Vertrag mit einem Kunden angenommen werde oder nicht. Es gäbe noch weitere Wirtschaftsauskunftsdienste und interne Prüfungen. Erst durch das Gesamtbild, dass man über einen Kunden bekomme, lasse sich über das Zustandekommen eines Vertrages entscheiden.
Umgekehrt bedeutet dies natürlich auch, dass ein "sauberer" SCHUFA-Eintrag nicht immer Garant dafür ist, dass der Vertrag mit dem gewünschten Telekommunikationsunternehmen zustande kommt. In einem weiteren teltarif.de-Redaktion bekannten Fall schaltete E-Plus den Vertrag eines Kunden ohne negativen SCHUFA-Eintrag zwar frei, aktivierte aber die Möglichkeit, Auslandsgespräche zu führen und das International Roaming nicht.
Der Netzbetreiber erläuterte auch nach mehrfacher Nachfrage nicht seine Gründe für diese Einschränkung, die nach einigen Monaten aufgehoben wurde. Die Gründe seien "intern", wurde dem Kunden mitgeteilt.
Unterschiede gibt es auch bei der Anzahl an Verträgen, die man als Privatkunde bei den verschiedenen Unternehmen abschließen kann.
E-Plus bewilligt zunächst zwei Freischaltungen. Kunden, deren Verträge seit mindestens drei Monaten bestehen, können weitere Karten bekommen. Bis zu sechs Karten pro Vertragskunde seien maximal möglich, teilte die Pressestelle des Düsseldorfer Netzbetreibers auf Anfrage von teltarif.de mit.
Bei T-Mobile gibt es dagegen keine Beschränkungen. Kunden, die ihre Rechnungen bezahlen, können bei der Mobilfunktochter der Deutschen Telekom beliebig viele Karten schalten. Allerdings läuft - wie auch bei anderen Unternehmen - ab dem zweiten Vertrag vor der Aktivierung eine etwas intensivere interne Prüfung, so dass die Freischaltung möglicherweise einige Stunden länger dauert.
Vodafone hatte früher Privatkunden auf zwei Karten beschränkt. Wer einen dritten Vertrag wollte, musste eine Kaution hinterlegen. Diese Beschränkung gibt es heute in der Praxis nicht mehr, zumal ein Kunde, der zusätzlich zum Handyvertrag auch Vodafone Zuhause Talk & Web bucht, schon drei Verträge hat. Die SIM für die Sprachtelefonie und die Karte für Datenkommunikation werden hier nämlich als getrennte Verträge abgeschlossen, auch wenn sie im gleichen Endgerät, der Talk & Web-Box, betrieben werden.
Verträge werden vereinzelt vorzeitig gekündigt
Heute bekommt ein Kunde bis zu sechs Vertragskarten bei o2 selbst. Allerdings sind die Münchner auch besonders schnell, wenn es darum geht, die Verträge von Kunden mit einem negativen SCHUFA-Eintrag vorzeitig zu kündigen. Ein der Redaktion bekannter o2-Kunde musste einen durch Schulden bei einem anderen Unternehmen verursachten negativen SCHUFA-Eintrag hinnehmen. Er erhielt kurze Zeit später Post von o2. Der Netzbetreiber kündigte den Vertrag vorzeitig "wegen der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation" des Kunden. T-Mobile und E-Plus zeigten sich in ähnlichen Fällen kulanter und kündigten die Verträge nicht, so lange diese von den Kunden weiter bezahlt wurden.
Beschränkungen in der Anzahl der möglichen SIM-Karten gibt es auch bei den neuen Discountern im Mobilfunkmarkt, wie das Beispiel simply zeigt. Das Unternehmen schaltet eine zweite Karte in der Regel nur dann, wenn der Kunde eine Erklärung dafür abgibt, wozu er diese benötigt. Das ist durchaus verständlich, denn gerade bei Verträgen ohne Grundgebühr und Mindestumsatz besteht die Gefahr, dass sich Kunden eine SIM-Karte bestellen, diese aber dann nicht nutzen, so dass der Provider unter dem Strich ein Verlustgeschäft macht.
Fazit: Eigenauskunft ist lohnenswert
Es lohnt sich allemal, hin und wieder eine Selbstauskunft einzuholen, um festzustellen, ob der SCHUFA-Datensatz in Ordnung ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss man beim jeweiligen Unternehmen beantragen, den Fehler zu korrigieren. Dann sollte einem gewünschten neuen Vertragsabschluss nichts mehr im Wege stehen.
Quelle: teletarif