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Niki91 Niki91 ist männlich

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   AW: Gewährleistung, Garantie und Re Donnerstag, 17.01.2008 16:18 46 


Nein habe die irgendwo verlägt gut das ich meiner mutter eine kopie gegeben habe weil ich schon ma die rechnung vom dvd player verlohren hatte.

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schokkohu schokkohu ist männlich

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   AW: Gewährleistung, Garantie und Re Donnerstag, 06.03.2008 22:52 47 


Hallo an alle,


ich hab seit September 2006 ein k800. Im Februar 2007 is der Joystick ausgefallen, dieser wurde dann, nachdem es eingeschickt wurde, gewechselt. Im Dezember 2007 ist der Joystick nun wieder ausgefallen, auch diesesmal wurde es eingeschickt und der Joystick wurde gewechelt. Nun, im März 2008, macht der Joystick wieder zicken. Ich habe jetzt die Nase voll und will ein Handy ohne Joystick.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich mich mit dem SE Support in Verbindung setze und sage, dass ich kein k800 mehr will und statt dessen ein anderes Model? Woher weiß ich, welches ein vergleichbares Modell ist oder bietet mir SE eine Reihe zur auswahl an?

Könnte ich mich auch an meinen Netzbetreiber(t-mobile) wenden, da ich bei diesem ja auch auf andere Handymodelle wecheln könnte oder?

Vielen lieben Dank für die Antworten.


Freundliche Grüße

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schokkohu schokkohu ist männlich

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   AW: Gewährleistung, Garantie und Re Montag, 10.03.2008 09:46 48 


Niemand da, der mir das beantworten möchte?!?!?

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wishbone wishbone ist männlich

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   AW: AW: Gewährleistung, Garantie un Montag, 10.03.2008 09:59 49 


Von "mögen" kann keine Rede sein, nur läuft jede Reklamation natürlich auch immer etwas anders ab.

Zitat Zitat von schokkohu
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich mich mit dem SE Support in Verbindung setze und sage, dass ich kein k800 mehr will und statt dessen ein anderes Model? Woher weiß ich, welches ein vergleichbares Modell ist oder bietet mir SE eine Reihe zur auswahl an?
Zitat


Ich kann Dir nur mal einen Fall aus meiner Vergangenheit schildern: Ich hatte auch 3mal einen Defekt (k750i) und hatte dann das Recht auf Wandlung. Da ich das ganze von vornherein in einem Shop (o2) abgewickelt hatte, ist es natürlich anders als bei Dir. Aber dort hat mir der Verkäufer alle Modelle im Shop in Aussicht gestellt und hat mir immer dazu die Preisdifferenz ausgerechnet. Da mein K750i schon fast 2 Jahre alt war und aktuell nicht mehr angeboten wurde, hätte ich ein K800 ohne Differenz bekommen können. Nach oben zu den Spitzenmodellen hin wurde der Aufpreis natürlich immer höher, bis hin zum K850i (169€, wenn ich nicht irre), wozu ich mich dann entschieden habe.

Da das ganze bei Dir anders abläuft, wohl aber auf das gleiche Ergebnis hinausläuft, wenn alles gut geht, hilft hier ganz eindeutig nur Eigeninitiative ! Nachfragen, so einfach ist das !



Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet. Das letzte Mal von wishbone am 10.03.2008 09:59.
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schokkohu schokkohu ist männlich

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   AW: Gewährleistung, Garantie und Re Montag, 10.03.2008 10:22 50 


Dake für deine Antwort, ich werde es mal beim Sny-Support probieren.

WOllte nur ein wenig bescheid wissen, sodass ich mich nicht unwisen abspeisen lassen muss.


Gruß

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michi07 michi07 ist männlich

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   Rückgaberecht Sonntag, 01.06.2008 17:04 51 


Hallo ich hab ma ne frage und zwar,
ich hab mir einen Sony Ericsson w580i geholt. Bin irgendwie unzufrieden damit.
Kann ich da zum Handyshop fahren und es abgeben, also mein geld verglangen?
ich habe doch 2 wochen rückgaberecht oder?
(wenn ja bin ich noch in den 2 wochen)

bitte hilft mit

danke

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Der Moderator wishboneInterner Link hat das Thema "Rückgaberecht" an diesen Thread angehängt
philip1473 philip1473 ist männlich

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   AW: Gewährleistung, Garantie und Reparatur Donnerstag, 05.06.2008 16:34 53 


nach dem fernabsatzgesetz hat man ein 2-wöchiges widerrufsrecht wenn man den artikel zb per internet bestellt hat.

wenn du es im shop gekauft hast, dann hast du sicherlich kein rückgaberecht.

man kann nicht wegen unzufriedenheit jeden kauf innerhalb von 2 wochen rückabwickeln. stell dir mal vor, du bist händler und die kunden bringen dir alle innerhalb von 2 wochen gebrauchte technische geräte wieder, die du nicht mehr als neu verkaufen kannst...

oder habe ich die frage falsch verstanden?

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Lekor Lekor ist männlich

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   AW: Gewährleistung, Garantie und Reparatur Dienstag, 10.06.2008 01:02 54 


Hab ich das richtig verstanden dass man nur Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann und nicht SE?

Das heißt, man muss den Händler das Handy auch mind. 2mal reparieren lassen und nicht zu SE einschicken, oder?

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philip1473 philip1473 ist männlich

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   AW: Gewährleistung, Garantie und Reparatur Dienstag, 10.06.2008 21:30 55 


müsste so sein:

ansprüche aus kaufvertrag gegenüber dem verkäufer, also deinem vertragspartner.
der hat grundsätzlich ein nachbesserungsrecht, erst wenn die fehlgeschlagen ( in der regel nach zwei versuchen), anspruch auf umtausch.

in der praxis wird der verkäufer aber häufig keine reparatur leisten können (zb hat amazon wohl keine werkstatt *g*) und das handy selbst zum hersteller oder einer sonstigen werkstatt einsenden. aber formal geht es über den verkäufer. insofern würde ich bei deinem verkäufer und/oder se anfragen, ob du es auch direkt dort hinsenden kannst. spart jedenfalls zeit.

aber: nicht zu dug geben! da wartest du einen monat, wenn die es einschicken!

da empfehle ich lieber w-support, die reparieren es fix und senden es zurück.

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Upd4te Upd4te ist männlich

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   AW: Gewährleistung, Garantie und Reparatur Samstag, 14.06.2008 10:53 56 


ich habe da eine Frage zum k850i
meine Sensortasten funktionieren seit dem wochenende nicht mehr. ich habe das handy jetzt seit weihnachten mit einem vertrag von 0². meine Frage ist jetzt ob ich das handy trotz Sturtzschäden reparieren lassen kann und ob ich nach der ersten erfolglosen Reparatur ein neues handy anfordern kann?

(hab mir die ganzen rechte durchgelesen und bin unsicher wegen den sturzschäden)

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philip1473 philip1473 ist männlich

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   AW: Gewährleistung, Garantie und Reparatur Samstag, 14.06.2008 13:46 57 


wenn du es zur reparatur abgibst, dann werden die sich das handy ansehen und es als garantiefall kostenlos reparieren oder nicht. bei sturz- und wasserschäden besteht durchaus die gefahr, dass die einen garantiefall ablehnen.
natürlich kann dir hier keiner vorhersagen, wie die auf dein handy reagieren.

also: versuchen

zum zweiten teil:
nacherfüllung (neues handy) kannst du verlangen, wenn die nachbesserung (reparatur) fehlgeschlagen ist. als fehlgeschlagen gilt sie -meine ich jedenfalls- im regelfall nach einem zweiten reparaturversuch.
aber wieso nimmst du jetzt schon an, dass die das handy beim ersten mal nicht reparieren können?

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ich nehme es nicht unbedingt an aber ich war mir nicht sicher nach dem wievielten mal ich das hnady wechseln kann. ich werde es einfach mal versuchen.

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