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phoneman

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Donnerstag, 12.05.2005 16:15 2 |
Nein, du musst quasi im 4. Monat vor Ablauf des Vertrages kündigen.
Beispiel:
Dein Vertrag läuft am 12.08.2005 aus, für die ordnungsgemäße Kündigung muss eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. D.h. deine Kündigung hätte bis spätestens gestern (11.05.2005) beim Netzbetreiber erfolgen müssen. Ab heute hättest du die 3 Monate unterschritten und je nach Provider würde sich dein Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängern, natürlich erst ab dem Ablaufdatum deines Vertrages.
Eine 24 monatige Vertragsverlängerung (inkl. subventioniertem Handy) ist natürlich auch innerhalb dieser 3 Monate möglich.
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Humunculus

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Freitag, 13.05.2005 08:14 7 |
Hi,
ich glaube kaum, dass Basti "..... kündige ich meinen Vertrag zur nächstmöglichen Gelegenheit...." schreiben würde - hört sich eher so an wie "Wenn Ihr mal Zeit dafür habt" . Das hat er sicher nur salopp gemeint.
So ähnlich wie DJ_Bembe schrieb "Hiermit kündige ich meinen bestehenden Vertrag mit der Kundennummer zum nächstmöglichen Termin", würde ich es auch machen. Jedoch unter Angabe des genauen Termins. Sicher ist sicher! :23887:
MfG
H.
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