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Papa Schlumpf

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Mittwoch, 30.03.2005 19:24 1 |
Ab dem 1. Juli 2005 gibt es die bundeseinheitliche Sperr-Rufnummer 116 116, über die Kunden von Banken, Telekommunikationsunternehmen und möglicherweise bald auch Krankenkassen verlorene Karten sperren lassen können. Der Sperr eV. und die eigens für den Betrieb des 116 116-Dienstes gegründete Sperr Notruf GmbH haben jetzt einen Mustervertrag und ein Informationspaket zu dem auch vom Bundesinnenministerium unterstützten Service veröffentlicht.
Die Sperr-Rufnummer 116 116 hatte die Regulierungsbehörde Ende Dezember vergangenen Jahres an den Sperr e.V. vergeben. Der Sperr-Notruf soll das System der klassischen Notrufnummern 110 und 112 auf die Notfälle übertragen, in denen es um den Verlust vertraulicher und privater Informationen geht. Neben verlorenen EC- oder Kreditkarten können auch Handys, Mitarbeiterausweise, Tankkarten, Kundenkonten im Internet, Online-Girokonten, Remote-Access-Berechtigungen, digitale Signaturen, Mobile-Banking- und E-Mail Accounts sowie Kundenkarten mit Zahlfunktion gesperrt werden. Für die Zukunft nimmt das nicht-kommerzielle Unternehmen auch noch ganz andere Dinge ins Visier, darunter Personalausweise, Baumaschinen oder Autos.
Die Idee ist, dass über das zentrale Callcenter des Sperr-Notrufs der Anruf zum richtigen Callcenter der jeweiligen Bank oder des jeweiligen Telekommunikationsanbieters weitergeleitet wird. Zur Pflege der entsprechenden Kontaktdaten in der "Wissens- oder Vermittlungsdatenbank" müssen sich die teilnehmenden Unternehmen vertraglich verpflichten, ebenso wie zur Erreichbarkeit rund um die Uhr an jedem Tag der Woche -- ein Computer gilt dabei nicht, ein Mensch muss am anderen Ende der Leitung sein. Außerdem ist die Weiterleitung nur an normale Festnetznummern möglich, nicht an Sonderrufnummern.
Wer gleich die ganze Brieftasche verloren hat, wird nacheinander zu den verschiedenen Unternehmen weitervermittelt, laut dem Informationspaket passiert das automatisch nach dem Auflegen des ersten Sperr-Callcenters und nach einer entsprechenden Hinweisansage. Ist ein Callcenter in der Liste belegt, rückt es nach hinten. Der Anrufer bleibe so lange mit dem Sperr-Notruf verbunden, bis alle aufgenommenen Medien abgearbeitet beziehungsweise gesperrt seien, heißt es. Außerdem kann der Kunde sich jeweils zum Sperr-Notruf zurückgeben lassen; außerdem werden "Wiederanrufer innerhalb von 30 Minuten erkannt und können entsprechend bedient werden". Individuelle Angebote, etwa Sperren direkt im Vermittlungscenter der Sperr Notruf GmbH vorzunehmen beziehungsweise über dessen hauseigenen Callcenter abwickeln zu lassen, sind Verhandlungssache.
Im jetzt publizierten Vertragsentwurf werden die Verpflichtungen der Partner, die Datenschutzbestimmungen und, nicht zuletzt, die Preise festgelegt. 1,60 Euro haben Banken oder andere Unternehmen zunächst einmal pro Vermittlung zu zahlen, außerdem Verbindungskosten von 9 Cent pro Minute Gesprächsdauer zwischen dem Kunden und dem Callcenter, an das der Ruf weitergeleitet wird. Nach monatlichen Vorauszahlungen wird jeweils entsprechend der tatsächlichen Nutzung abgerechnet. Eine Einrichtungsgebühr ist nicht vorgesehen, die Mitgliedschaft im Sperr eV. nicht notwendig. Wenn die Notrufnummer sich durchsetzt, werde der anteilige Fixkostenblock weiter sinken, ist sich der Sperr e.V. sicher. (Monika Ermert) / (jk/c't)
Quelle: heise
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Samstag, 30.07.2005 13:09 4 |
Die Grünen-Verbraucherschutzpolitikerin Ulrike Höfken hält eine rechtliche Regelung zur Diebstahlsicherung von Handys für sinnvoll. "Die großen Mobilfunkbetreiber müssen endlich eine wirksame 'Klau-Sicherung' in ihren Handys integrieren", sagte Höfken in einem Gespräch mit dpa. Das könne über eine Selbstverpflichtung der Betreiber oder eine Gesetzesregelung wie in Großbritannien geschehen. "Die nächste Bundesregierung muss das Gespräch mit den Betreibern suchen."
"Durch eine Software-Umstellung und eine vernetzte Datenbank unter den Betreibern würde sich der Handy-Diebstahl nicht mehr lohnen", sagte Höfken. Bisher bieten die meisten Anbieter beim Diebstahl eines Mobiltelefons nur die Sperrung der SIM-Karte (Subscriber Identity Module) an. Damit wird verhindert, dass auf Kosten des Eigentümers weiter telefoniert wird. "Das gestohlene Handy kann aber problemlos mit einer anderen SIM-Karte betrieben werden", sagte Höfken. Nur die Firma Vodafone biete bisher eine Diebstahlsperre für Handys.
Eine Sperre für einzelne Handys ist über die individuelle Gerätenummer, die so genannte IMEI (International Mobile Equipment Identity), möglich. Sperrt ein Mobilfunkbetreiber ein geklautes Handy über seine IMEI, lehnt das Netz jegliche Anmeldeversuche mit diesem Mobiltelefon ab, auch wenn im Handy nicht die mit dem Gerät gestohlene SIM-Karte steckt. Vodafone bietet diesen Service seit August vergangenen Jahres bundesweit an. Die gesperrte IMEI-Nummer wird zudem an eine internationale Sperrliste übermittelt -- es ist damit in allen Handynetzen weltweit unbrauchbar, die auf diese Sperrdatei zurückgreifen. Da T-Mobile, E-Plus und O2 vergleichbare Dienste nicht anbieten und diese Sperrliste nicht abfragen, kann man gesperrte Handys in deren Netzen weiterbenutzen -- unabhängig von einer eventuell gesperrten SIM-Karte.
Die Verbraucherschutzpolitikerin schlug nun gegenüber dpa ebenfalls eine zentrale Sperrliste vor. "Über eine zentrale Sperrliste könnten Mobilfunkbetreiber ein als gestohlen gemeldetes Handy vom Netzzugang ausschließen." Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte im Juni bereits an die Mobilfunkbetreiber appelliert, den Diebstahlschutz von Handys zu verbessern. Die Zahl geraubter Mobiltelefone hat sich in den vergangenen Jahren vervielfacht, meinte die GdP, ohne genauerer Zahlen zu nennen. (jk/c't)
Quelle: heise
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Montag, 09.01.2006 21:29 7 |
Die zum genossenschaftlichen Finanzverbund gehörende Servodata GmbH hat den Betrieb des zentralen Karten-Sperr-Notrufs 116 116 übernommen. Der Notruf, über den Sperrungen von Geldkarten, Kreditkarten sowie anderen Medien (Mobilfunkkarten, Mitarbeiterausweise, Online-Banking-Accounts) initiiert werden können, war im Juli 2005 von der Frankfurter "Sperr-Notruf 116 116 GmbH" in Betrieb genommen worden. Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit hatte die Betreibergesellschaft aber nur wenige Wochen später Insolvenz angemeldet.
Michael Denck, Geschäftsführer der "Sperr-Notruf 116 116 GmbH", erklärte damals, Verhandlungen mit Banken über eine langfristige Finanzierung der Investitionen hätten sich verzögert, weshalb man selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingereicht habe. Insgesamt soll der Aufbau der technischen Infrastruktur des Karten-Sperr-Notrufs rund 1,5 Millionen Euro verschlungen haben.
Initiator des Sperr-Notrufs war die Bundesregierung, die Verbraucher vor dem Hintergrund eines zunehmenden Missbrauchs von gestohlenen Kreditkarten besser schützen wollte. Im Oktober 2004 vergab die damalige RegTP (heute Bundesnetzagentur) die "116 116" an den Verein Sperr e.V., der wiederum die "Sperr-Notruf 116 116 GmbH" mit dem Betrieb des Notrufs beauftragte.
Servodata, ein Tochterunternehmen der ebenfalls zum genossenschaftlichen Finanzverbund gehörenden CardProcess GmbH, betreibt bereits seit 1987 im Auftrag des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) eine zentrale Sperr-Hotline für Maestro/EC-Karten für deutsche Kreditinstitute. Die Callcenter von Bosch und der Bertelsmann-Tochter Arvato, die über die 116 116 bislang Anrufe von Hilfesuchenden angenommen und an die jeweiligen Herausgeber der Karten vermittelt hatten, sind künftig nicht mehr am Sperr-Notruf beteiligt.
Zu den Unternehmen und Kreditinstitutsgruppen, die bereits Verträge mit der Sperr-Notruf GmbH abgeschlossen hatten, gehören American Express (Kreditkarten), Euro Kartensysteme (MasterCard), die Sparkassen-Finanzgruppe (EC- und Kreditkarten) sowie Volksbanken und Raiffeisenbanken (EC-Karten). Nähere Einzelheiten zur Weiterführung des Sperr-Notrufs will Servodata in dieser Woche bekannt geben. (pmz/c't)
Quelle: heise
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