Hi zusammen,
sicherlich ist man seinem Provider nicht gerne Geld schuldig, nun hat der Bundesgerichtshof den Wert auf mindestens 75€ festgesetzt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/B…en-1192595.html
Telefonanbieter dürfen künftig einen Handy-Anschluss erst sperren, wenn der Kunde mit mindestens 75 Euro bei ihnen in der Kreide steht. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe entschieden (Az.: III ZR 35/10). Sie übertrugen damit die fürs Festnetz geltenden Regelungen auf den Mobilfunk. Diese sehen auch vor, dass die Anbieter ihre Kunden warnen müssen, bevor sie das Handy vom Netz nehmen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi…24&pos=0&anz=31
(2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat.
Wird den einen oder anderen sicherlich interessieren.
Gruß
Don Schlumpf