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Papa Schlumpf

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   Dienstag, 21.06.2005 19:08 1 


Die seit 17. Juni geltenden schärferen Regeln für Dialer-Anbieter sind offenbar schlecht für den Umsatz der Branche. Zahlreiche namhafte Dialer-Seiten haben das Verfahren umgestellt. Statt wie bisher über einen Dialer kassieren die Anbieter nun über Handy-Payment oder Bankeinzug. Mit Kindern lässt sich so offenbar kein Geschäft mehr machen: Die berüchtigte Seite Malvorlagen.de steht zum Verkauf.

Die Zahlen der Regulierungsbehörde bestätigen den Trend: Seit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften für Dialer am 17. März bis Ende Mai wurden nur knapp 5.700 Dialer registriert. Der Jahresbericht 2004 der RegTP weist hingegen noch über 1,1 Millionen Dialer-Programme aus. Alt-Dialer bleiben zwar weiterhin registriert, dürfen aber seit dem 17. Juni nicht mehr eingesetzt werden, sofern sie nicht den neuen Vorschriften entsprechen.

Die neuen Zahlungsvarianten haben auch neue Tücken: Statt wie bisher einmalige Beträge zu kassieren, versuchen die Content-Anbieter nun, den Kunden Abos unterzuschieben. Auf Hausaufgaben.de beispielsweise kostet der 3-Tage-Vollzugang nur einen Euro -- auf den ersten Blick. Wer seine Kontodaten angibt, schließt damit aber ein Monatsabonnement über 29,95 Euro ab, sofern er nicht binnen 72 Stunden per Post oder E-Mail kündigt. Das offenbart aber erst ein Klick auf einen zusätzlichen Link, der ein winziges Fensterchen mit Miniaturschrift aufpoppen lässt, in dem auf diese Kosten hingewiesen wird.

Die Bezahlung läuft auch über das so genannte Handy- oder M-Payment. Der Anwender findet die Beträge dann auf der Handy-Rechnung beziehungsweise bekommt diese vom Prepaid-Guthaben abgezogen. Um einen solchen Bezahlvorgang auszulösen, muss der Anwender seine Handy-Nummer angeben. Er erhält dann eine SMS mit einem Code, den er auf der Webseite eintippen muss. Erst damit kommt der Vertrag zu Stande.

Abonnements werden dabei als "Buchungsintervall" kryptisch umschrieben. In der ersten SMS, die den erforderlichen Code enthält ist auch noch keine Rede von einem Abonnement. Erst in der Bestätigungs-SMS des Bezahldienstes, beispielsweise Payray, erfährt der Anwender, dass er soeben ein Abonnement abgeschlossen hat. Um dieses wieder loszuwerden, muss er sich mit den in einer dritten SMS zugegangenen Zugangs-Daten beim Anbieter einloggen und das Abo kündigen. Ist das Passwort verloren, kann der Anwender im Internet ein neues anfordern, das dann ebenfalls per SMS zugestellt wird. (uma/c't)
Quelle: heise

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   Dienstag, 21.06.2005 20:49 2 


kurz : Mal wieder nichts als abzocke. aber gut, handy-payment ist tortzdem eine klasse Sache, vorallem in Geschäften sollte soetwas eingeführt werden ! smile

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   Donnerstag, 04.08.2005 08:52 3 


Schriftart sorgt für Unklarheit bei Preisangaben

Nachdem die Dialer-Regeln seit Mitte Juni 2005 verschärft sind, verschwanden zwar entsprechende Dialer-Webseiten aus dem Netz, allerdings wurden diese schnell durch kostenpflichtige Angebote ersetzt, die per Handy abgerechnet werden. Wie den Dialern ist auch diesen Angeboten gemein, dass sich für den Nutzer die tatsächlich anfallenden Kosten nicht auf Anhieb erschließen, wie eine neue Masche eindrucksvoll belegt.
Die Webseiten malvorlagen.de und vornamen.de bieten ihre Inhalte weiterhin nur gegen Bezahlung an und der Webseiten-Besucher kann lediglich erahnen, welchen Gegenwert er dafür erhält. Klickt man auf eine Malvorlage oder einen Vornamen, öffnet sich jeweils ein Web-Fenster, in dem der Nutzer aufgefordert wird, für die Information zu bezahlen.
Wie bereits von vergleichbaren Verfahren bekannt, erschließt sich dem Nutzer nicht auf Anhieb, dass man damit ein Abonnement abschließt, das in sehr kurzen Intervallen bezahlt werden muss - in diesem Fall täglich. Zudem sind die anfallenden Gebühren in dem Web-Fenster nicht ohne weiteres ersichtlich, da die Preisangaben so gesetzt sind, dass man diese leicht falsch liest.
Bei dem anfallenden Preis von täglich 9,98 Euro wurden die beiden Neunen so platziert, dass man unter anderem in den Browsern Internet Explorer und Opera zunächst den Eindruck bekommen kann, dass der Preis nicht 9,98 Euro, sondern 0,08 Euro betrage. Unbedarfte Nutzer könnten ein entsprechendes Abo in dem Glauben abschließen, mit täglichen Kosten von 0,08 Euro nur einen geringen Betrag bezahlen zu müssen.

Im Fuß der Seite wird der Font "Georgia" gewählt, bei der einige Ziffern heruntergezogen angezeigt werden, wozu auch die Zahl 9 gehört. Mozilla und Firefox zeichnen den Unterstrich unterhalb der Zeichen, so dass die Zeile nicht durch die Neunen geht und der Preis dort klarer zu erkennen ist.

In einer zu bestätigenden SMS sollte der Preis nochmals genannt werden, so dass man genau auf die Preisangabe in der Kurzmitteilung achten sollte, bevor man ein solches Abonnement abschließt.

Nachtrag vom 3. August 2005 um 16:10 Uhr:
Vodafone hat für den Betreiber von Vornamen.de das Bezahlen per Handy vorerst ausgesetzt, so dass das Vodafone M-Payment über diese Seiten nicht greift, wie Vodafone auf Nachfrage gegenüber Golem.de erklärte. Als Grund nannte der Mobilfunknetzbetreiber, dass die auf den Seiten von Vornamen.de gemachten Angaben die von Vodafone geforderte Klarheit und Transparenz bei den Preisen vermissen ließ. Bis der Betreiber von Vornamen.de die Anforderungen von Vodafone in Bezug auf Preistransparenz umsetzt, können Vodafone-Kunden kein Abo dieser Seite buchen. (ip)
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Quelle: golem

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   Dienstag, 06.09.2005 11:34 4 


ARD-Magazin Plusminus nimmt Handy-Payment ins Visier

Die Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) hat auf aktuelle Beschwerden von Verbrauchern über Handy-Payment reagiert und die Mobilfunkindustrie für ihr Verhalten kritisiert. Gegenüber dem ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus sprach sich Künast dafür aus, dass sich die Mobilfunkunternehmen nicht zu Inkassofirmen machen dürften.
Plusminus greift die mehrfach auf Golem.de berichteten Betrugsversuche auf. Damit werden vor allem Kinder und Jugendliche angesprochen, die unbedarft ein Abo per Handy-Bezahlung eingehen und dafür schnell viel Geld für Informationen loswerden, die vielfach auch kostenlos im Internet zu finden sind.

Verschiedene Webseiten wie hausaufgaben.de, schuldino.de oder malvorlagen.de stellen ihre Inhalte erst nach Bezahlung zur Verfügung, was nur im Abonnement möglich ist. Dieses verursacht schon mal tägliche Kosten von bis zu 9,98 Euro. Innerhalb einer Woche muss man dann rund 70,- Euro für den Besuch einer Webseite berappen.

Gegenüber dem ARD-Wirtschaftsmagazin äußerte sich Verbraucherschutzministerin Renate Künast zu den Vorkommnissen: "Die Mobilfunkunternehmen dürfen sich an dieser Stelle nicht zu Inkassounternehmen machen. Da gilt es jetzt, zu reagieren und die Unternehmen aufzufordern, aus diesen Systemen komplett auszusteigen". Wer im Internet Geschäfte machen wolle, der sei "dringend gehalten, Regelungen einzuführen und die auch knallhart einzuhalten", so Künast gegenüber Plusminus.

Nach Aussage von Plusminus seien bereits zahlreiche Verbraucher auf diese Maschen hereingefallen, die für belanglose Inhalte bis zu 170,- Euro zahlen mussten. Plusminus kritisiert, dass eine Kündigung eines abgeschlossenen Abonnements nicht beim Mobilfunkanbieter, sondern nur über das Internet möglich sei. In einem Fall sollen die täglichen Abbuchungen selbst nach erfolgter und bestätigter Kündigung weitergegangen sein.

Das ARD-Wirtschaftsmagazin beklagt, dass die Mobilfunkanbieter auf die Inhalteanbieter verweisen und selbst untätig bleiben. Einzig T-Mobile habe die Einwahl nach den ARD-Recherchen gesperrt. Die von den Inhalteanbietern bestehenden Forderungen bestehen nach Plusminus-Ansicht zu Recht, auch wenn die anfallenden Kosten oft nur versteckt angegeben sind.

Plusminus widmet sich dem Thema am heutigen 6. September 2005 in der ARD, wo das Wirtschaftsmagazin um 22:15 Uhr ausgestrahlt wird. (ip)
Quelle: golem

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   Montag, 12.09.2005 09:59 5 


Handy statt Dialer?

Mobile Payment ist an sich eine tolle Sache: Handy neben den Fahrkartenautomaten halten, eine geheime PIN eingeben, fünf Sekunden warten, und die 2,50 Euro für ein Nahverkehrsticket sind bezahlt. Zusammen mit der nächsten Handy-Rechnung bekommt man eine übersichtliche Abrechnung aller Zahlungen, soweit man dem Einzelnachweis nicht widersprochen hat. Das wäre viel praktischer, als die Suche nach passendem Kleingeld, der Kampf mit den pingeligen Banknotenlesern oder die langen Wartezeiten bei gewöhnlichen bargeldlosen Zahlungsmitteln wie ec- oder Kreditkarte.
Doch bisher hat sich die Bezahlung von Kleinbeträgen per Handy nicht durchsetzen können. Schuld ist die Komplexität der bisher erprobten Verfahren. Bei Paybox war es für eine Zahlung etwa notwendig, seine eigene Mobilfunknummer anzugeben. Der Zahlungsempfänger ruft dann bei der Paybox-Hotline an, gibt die Nummer des Zahlenden und den Betrag durch. Dieser bekommt einen Rückruf auf seinem Handy, bekommt die Daten noch einmal angesagt, und muss dann eine PIN eingeben. Dem Zahlungsempfänger wird dann wiederum der korrekte Abschluss der Transaktion gemeldet. Da ist selbst die gute alte Kreditkarte samt Rubbelmaschine und Anruf bei der Autorisierungs-Hotline schneller. Kein Wunder, dass Paybox noch gut zwei Jahren aufgab. Zum Bezahlen von allgemeinen Diensten per SMS gab es ebenfalls schon diverse Feldversuche, jedoch nur wenige Erfolge.
Und die Netzbetreiber sind drauf und dran, sicherzustellen, dass "mobile payment" auch künftig eine Nischenanwendung bleiben wird. Je öfter nämlich die Zahlung per Handy mit fragwürdigen Angeboten in Verbindung gebracht wird, desto weniger werden die Kunden bereit sein, diese als seriöse Alternative anzunehmen. Und hier sind die Netzbetreiber in der Pflicht, unseriöse und überteuerte Angebote, bei denen die entstehenden Kosten in einer Art Statuszeile versteckt werden, von sich aus auszusortieren, und nicht erst zu warten, bis die Medien berichten.
Nur sehr wenige Nutzer werden willentlich ein Abo mit täglichen Kosten von bis zu 10 Euro abschließen, um ein paar Strichzeichnungen zum Ausmalen herunterladen zu dürfen. Die Online-Buchhändler haben nämlich hunderte von Malbüchern im Angebot, zum Stückpreis von jeweils wenigen Euro, kostenfreie Lieferung auf Rechnung inklusive. Auch beim Buchladen um die Ecke dürfte man fündig werden.
Besonders auffällig ist, das der genannte Anbieter verschiedene Preise verlangt, in Abhängigkeit davon, über welchen Netzbetreiber man sich anmeldet. Vermutlich wurde jeweils das Maximum hinterlegt, das der Netzbetreiber zulässt. Der aufgeklärte Kunde merkt sich also: "Per Handy bezahlst Du immer den Maximalpreis!"
Quelle: teletarif

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   Sonntag, 18.09.2005 20:30 6 


Einige Netzbetreiber reagierten bereits

Wie schnell man bei Handy-Payment-Diensten im Internet in die Falle tappen kann, hatten wir bereits einige Male berichtet. Laut Dialerschutz.de prüft nun auch die Bundesnetzagentur, ob sie gegen Missbrauch dieses neuen Abrechnungssystems einschreiten kann und wird: "Unsere Juristen befassen sich mit dieser Problematik", zitiert Dialerschutz.de den Behörden-Sprecher Manfred Küster.
Die Bundesnetzagentur hatte Anfang des Jahres dem weit verbreiteten Missbrauch von teuren 0900-Dialern ein Ende bereitet. Seit Mitte Juni sind für alle Anbieter von Dialern exakte Vorschriften gültig, wie sie Verbraucher über die Einwahlkosten aufklären müssen. Die einschlägigen Anbieter waren jedoch auch dieses Mal nicht bereit, die nun verbraucherfreundlichen Dialer einzusetzen. Sie stiegen statt dessen auf das bislang nicht regulierte Zahlungsmittel Handy-Payment um.
Auf den ersten Blick ist das Bezahlen von Internetdiensten per Mobilfunkrechnung praktisch und innovativ, hält für Kunden aber gewisse Fußangeln bereit. So ist bislang - von den allgemeinen Gesetzen abgesehen - nicht geregelt, wie man über die anfallenden Kosten aufgeklärt werden muss. Um weiter ihren Schnitt zu machen, setzen die meisten Anbieter im Internet daher auf Abonnements: Wer auch nur einmal Zugriff auf eine kostenpflichtige Internetseite haben will, wird in ein Abonnement gelockt, bei dem bis zu zehn Euro pro Tag fällig werden.

Einige Mobilfunkbetreiber haben reagiert

Dieses Modell, das weniger auf Kundenfreundlichkeit als viel mehr auf hohe Einkünfte setzt, hat in den vergangenen Monaten erhebliche Kritik ausgelöst. Verbraucherschutzverbände, aber auch Politiker warnen mittlerweile vor dem Missbrauch dieses Systems auf Kosten argloser Kunden, die entweder die Kostenpflichtigkeit übersehen, sich den Konsequenzen eines Abonnements nicht bewusst sind oder schlicht über Tarife oder Inhalte getäuscht werden. Verbraucherministerin Renate Künast forderte beispielsweise von den Mobilfunknetzbetreibern, solche missbräuchlich angewendeten m-Payment-Dienste nicht abzurechnen. Nach einem Beitrag des ARD-Magazins plusminus reagierten einige Netzbetreiber und sperrten einschlägig bekannte Anbieter.
Nun hat sich auch die Bundesnetzagentur eingeschaltet. Die Bonner Behörde ist unter anderem für die Nummernverwaltung und Regulierung der Telekommunikation in Deutschland zuständig. Ob sie auch beim Handy-Payment, das letztlich über Premium-SMS-Nummern der jeweiligen Mobilfunkbetreiber läuft, einschreiten kann, war bislang völlig unklar. Genau das wird aber nun von der Behörde untersucht. Eine Entscheidung dazu gibt es noch nicht, soll in absehbarer Zeit vorliegen.
Wer Beschwerden zum Thema Handy-Payment hat, kann sich aber jederzeit per Mail unter dialer.postfach@bnetza.de an die Bundesnetzagentur wenden. Derartige Meldungen und Beschwerden unterstützten die Behörde dabei, sich ein Bild der Situation zu machen. Konkrete Hilfe kann die Behörde Betroffenen allerdings noch nicht bieten.
Quelle: teletarif

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   Dienstag, 04.10.2005 12:00 7 


Die Bedingungen für die Abo-Abstauber werden schlechter

Nachdem die Bundesnetzagentur (BNetzA) dem Dialerunwesen mit der Einführung strengerer Regeln Einhalt geboten hat, bewiesen die findigen Geschäftemacher im Internet eine erstaunliche Flexibilität und stiegen auf das bisher nicht regulierte Handy-Payment um. Wie berichtet, prüft die Bundesnetzagentur mittlerweile, ob sie beim Handy-Payment regulierend eingreifen kann.
Inzwischen haben auch die Mobilfunknetzbetreiber auf die Appelle von Verbraucherschutzministerin Renate Künast reagiert und missbräuchlich verwendete Handy-Payment-Dienste nicht abgerechnet. Das blieb nicht ohne Folgen: Auf den einschlägig bekannten Seiten finden sich nun neue Bezahlfenster, die nicht mehr die Angabe einer Handy-Nummer erfordern, über die dann ein per Premium-SMS ausgelöstes Abo abgerechnet wird, sondern gleich einen Lastschriftauftrag auslösen. Bei der Anmeldung muss man jetzt eine komplette Bankverbindung angeben.
Zwar bleibt das Preis-Leistungsverhältnis bei Seiten wie schuldino.de, hausaufgaben.de oder insbesondere malvorlagen.de weiterhin sehr fragwürdig, jedoch dürfte es nicht so viele Kinder geben, die bereits über ein eigenes Konto verfügen, als Kinder, die ein Handy besitzen. Auch Erwachsene werden ihre Bankverbindung vermutlich nicht so leichtherzig herausrücken wie ihre Handy-Nummer. Insofern bleibt zu hoffen, dass hier weniger sorglose Nutzer den findigen Geschäftemachern ins Netz gehen.

Darf es auch sehr viel mehr sein?

Abschreckend sollten auch schon die angegebenen Preise wirken: Wurden zum Ende der vorhergehenden Woche, als wir die Recherchen zu diesem Artikel begannen, auf schuldino.de und malvorlagen.de für einen 7-Tage-Zugang 9,98 Euro verlangt und war die damit verbundene automatische Vertragsverlängerung noch nicht genau spezifiziert, so ist das Preismodell heute bei Veröffentlichung dieses Textes schon wieder überarbeitet: Der Anbieter lockt mit drei verschiedenen Preismodellen. Alle sehen einen unterschiedlich "günstigen" Testzugang von ein bis drei Tagen vor, der zwischen 0,99 und 2,99 Euro kostet. "Haken" der Sache ist das damit verbundene Abo, sofern man nicht rechtzeitig bzw. sofort kündigt: Dieses kostet je nach Preismodell dann zwischen 7,90 und 19,90 Euro pro Monat!
Internet-Seiten wie hausaufgaben.de oder steuer.de bieten dagegen einen 3-Tages-Zugang für den "Schleuderpreis" von einem Euro an. Kündigt man aber nicht sofort wieder, dann verlängert sich der Zugang zu einem 180- oder 365-Tages-Abo, das dann gleich happige 96 Euro kostet. Das steht zwar auch so im Anmeldefenster, trotzdem fragt man sich natürlich, weshalb so ein Abo nicht auch in kleineren Portionen angeboten werden kann - es sei denn, der Anbieter befürchtet, dass immer mehr Kunden mit fortschreitender Abodauer sein Angebot wieder kündigen wollen. In diesem Sinne kann man sich natürlich die kritische Frage stellen, weshalb versucht wird, potentiellen Interessenten, die eigentlich nur ein Schnitzel haben wollten, gleich ein komplettes Schwein zu verkaufen.
Weil aber Preisangaben gemacht werden, wird es für Betroffene vermutlich schwierig werden, aus solchen Abos wieder heraus- und das abgebuchte Geld wieder zurück zu bekommen. Denn es gilt dann zu beweisen, dass die gebotene Leistung das Geld nicht wert war - und das kann von den dann zu bemühenden Gerichten sicherlich sehr unterschiedlich beurteilt werden.
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   Mittwoch, 05.10.2005 13:38 8 


Detaillierte Regelung und Aufklärung im FST-Verhaltenskodex

Nachdem der neue Zahlungsweg des Mobile Payment vielfach in die Kritik geraten ist und auch die Bundesnetzagentur bereits Regulierungsmöglichkeiten prüft, hat der Branchen-Verband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) dieses Segment für seine Mitglieder im FST-Verhaltenskodex detailliert geregelt. Dieser ist seit Oktober in Kraft und im Internet unter www.fst-ev.org Externer Link für alle Interessierten abrufbar.
Bei SMS-Abo-Diensten muss der Kunde beispielsweise durch eine so genannte Hand-Shake-SMS deutlich über die wesentlichen Vertragsbestandteile informiert werden, die er dann per SMS bestätigen muss. Erst damit kommt es zum Vertragsabschluss. Was der FST unter wesentlichen Vertragsbestandteilen versteht, ist ebenfalls genau aufgelistet. Dazu zählt unter anderem die Kündigungsmöglichkeiten, die der Kunde besitzt. Für das TAN-Verfahren, bei dem Kunden kostenpflichtige Dienste z.B. im Internet über die Mobilfunkrechnung bzw. ein Guthaben begleichen, macht der Kodex klare Vorgaben. Das Bezahlverfahren muss über ein gesondertes Transaktionsfenster angeboten werden, das klaren Vorgaben hinsichtlich Größe, Platzierung und Lesbarkeit unterliegt. Spätestens im Zusammenhang mit dem Angebot ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Bei Abo-Angeboten muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich um Dauerschuldverhältnisse handelt und wie diese zu kündigen sind.
Katrin Reyer, Leiterin der Kommission, erklärte dazu: "Mobile Payment ist vom Ansatz her ein sehr unkompliziertes und verbraucherfreundliches Geschäftsmodell zur Bezahlung von Kleinstbeträgen über die Mobilfunkrechnung oder ein Guthabenkonto - allerdings haben wir aufgrund der z.T. unklaren Kommunikation rund um Angebotsumfang und vertragliche Bindungen dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung gesehen." Dem FST-Verband gehört die Mehrheit des Telefonmehrwertdienste-Kernmarktes an. Der Kodex wurde 1997 etabliert und seitdem entsprechend der aktuellen Marktentwicklungen fortgeschrieben. Er ist nach Aussage des Verbandes über die reine FST-Mitgliedschaft hinaus anerkannt und wird auch von Gerichten und Gesetzgeber zu Rate gezogen. Gesetzliche Regelungen liegen zu dem erst seit 2004 etablierten Zahlungsmodell des Mobile Payment noch nicht vor.
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   Freitag, 14.10.2005 08:16 9 


Das Verbraucherministerium hat die Rückerstattung strittiger Gebühren für Internetdienste durch die Mobilfunkanbieter T-Mobile und O2 begrüßt und andere Firmen ebenfalls dazu aufgerufen. "Diesem Beispiel sollten die anderen Mobilfunkunternehmen folgen, die dieses Geschäftsmodell zunächst ebenfalls praktiziert hatten", sagte Verbraucherstaatssekretär Alexander Müller heute in Berlin. Für alle Anbieter dieser Seiten sei Schadenersatz die logische Konsequenz aus der Sperrung der Handy-Abonnements.

E-Plus hatte bereits zugesagt, Kunden bei der Rückforderung des Geldes zu unterstützen. Dabei geht es um Internetseiten, auf denen Mobilfunkkunden Abonnements über die Angabe ihrer Handy-Nummer wählen konnten. Die Kunden bekamen Rechnungen über Internetleistungen, zum Teil aber nur wenig oder überhaupt keinen Gegenwert. Das ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus hatte als Beispiel auf das Internetangebot hausaufgaben.de verwiesen. Kinder und Jugendliche seien davon ausgegangen, Unterstützung bei Hausaufgaben zu erhalten. Dafür seien ihnen täglich 9,98 Euro in Rechnung gestellt worden. (dpa) / (anw/c't)
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   Mittwoch, 26.10.2005 13:01 10 


Systems zur Altersverifikation bei Handypayment eingeführt

Die Wapme Systems AG Externer Link , eigenen Angaben zufolge einer der führenden Service- und Contentanbietern für mobile Dienste, hat ihre Web-Billing Lösung "Simcash Web" gegen Missbrauch abgesichert. Bereits kurz nach der Einführung vor wenigen Wochen trug das Abrechnungs-System zwar zu einem starken Umsatz-Plus bei der börsennotierten Gesellschaft bei. Allerdings nutzten einige der neuen Kunden die Technologie zur Abzocke von Jugendlichen am Handy über den Abschluss von Abo-Diensten, ohne dass dies für die Nutzer auf den ersten Blick ersichtlich gewesen wäre. Wapme hat nun einen Maßnahmen-Katalog aufgelegt, in dessen Mittelpunkt die intensive Zusammenarbeit mit den Mobilfunk-Netzbetreibern und die Einführung eines Systems zur Altersverifikation steht.
In einem ersten Schritt hat die Wapme Systems AG in Kooperation mit den Mobilfunk-Netzbetreibern dafür Sorge getragen, dass die entsprechenden Angebote nicht länger über die Wapme-Systeme in Anspruch genommen werden können. Für die Zukunft wurde zwischen den Partnern eine noch intensivere Zusammenarbeit beim Einsatz von Bezahl-Systemen im Internet vereinbart. Des Weiteren wurde "Simcash Web" in Bezug auf die Darstellung der Preis- und Dienstangaben überarbeitet und um eine zusätzliche Komponente ergänzt: die Altersverifikation (AVS) "verify-U". Dabei handelt es sich um das erste System seiner Art, das ohne Medienbruch funktioniert und das nach Anbieteransicht "auf schnelle und sichere Weise" die Ziele der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) e.V. sicherstellt, insbesondere den Schutz von Jugendlichen vor strafbaren oder gefährdenden Inhalten aus dem Internet oder per WAP.
In den vergangenen Wochen gab es um die über Wapme Systems realisierten Angebote von hausaufgaben.de oder gedichte.de großes Aufsehen. Inzwischen haben aber alle Mobilfunkanbieter auf diese unseriösen Angebote reagiert und erstatten ihren Kunden auf Wunsch die Kosten. Nur o2 und debitel gehen noch einen Schritt weiter: Sie erstatten die über diese Seiten entstandenen Kosten sogar automatisch.

Quelle: teletarif

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   Samstag, 07.01.2006 23:19 11 


Norwegische m-Payment-Plattform kommt nach Deutschland

Für Freunde des mobilen Bezahlens brechen wieder bessere Seiten an: Unter dem Namen LUUP läuft derzeit ein neuer m-Payment-Service an. Nach dem Abgang von Paybox und der Einstellung von Simpay war zwar immer wieder vom mobilen Bezahlen die Rede, aber kaum etwas zu sehen. Und wenn das Wort m-Payment es in die Schlagzeiten schaffte, dann meist im unvorteilhaften Zusammenhang mit Internet-Betrug. Das soll nun dank LUUP wieder anders werden.
Bei LUUP handelt es sich um ein so genanntes Stored-Value-Account-System, das bedeutet, der Kunde registriert sich einmal kostenlos per SMS oder Internet und eröffnet bei LUUP eine digitale Geldbörse (digital Wallet). Diese Geldbörse kann er mit Bezahlmechanismen wie Kreditkarte, Bargeld, Bankkonto, Gutscheinen usw. ausstatten.
Über sein Mobilfunktelefon kann der Kunde dann bei allen LUUP-Akzeptanzstellen (online oder offline) bezahlen. Der Bezahlvorgang kann einfach per SMS oder IVR (Interactive Voice Response, Interaktives Sprachdialogsystem) stattfinden. Im Internet kann ebenfalls per LUUP bezahlt werden. Der Bestell- und Bezahlvorgang (etwa bei Bestellung eines Klingeltons) bleibt mit LUUP aus Kundensicht unverändert, abgerechnet wird in Echtzeit aus dem vorhandenen LUUP-Guthaben.

Günstig und transparent

Der Bestellvorgang im Internet wird anhand der Mobilfunknummer und eines Verifikations-Codes abgewickelt. Zusätzlich kann der Kunde, falls gewünscht einen PIN-Code aktivieren. Alle LUUP-Transaktionen können im Web eingesehen werden, der Kunde hat auf diese Weise die volle Kostenkontrolle. Abos und anderweitige wiederkehrende Zahlungen können mit LUUP ebenfalls realisiert und abgebildet werden.
Die Anmeldung bei LUUP ist kostenlos, genau wie auch das Bezahlen bei Händlern oder das Versenden von Geld per SMS. Wenn Geld an ein Bankkonto versendet wird, kostet der Vorgang 1,50 Euro, das Versenden von Geld ins Ausland kostet 3 Euro pro Transaktion. Es ist auch möglich, per SMS seinen Kontostand oder Informationen zu Transaktionen zu erfragen. Hier fallen außer den Kosten für eine Standard-SMS keine weitere Kosten an. Für die Kunden ist LUUP also eine einfache, nachvollziehbare und günstige Bezahlmöglichkeit, die allerdings ein entsprechendes Guthaben auf dem LUUP-Konto voraussetzt.
Für die Händler hat LUUP ebenfalls Vorteile, denn das LUUP-System soll für sie günstiger sein als etwa die Bezahlung per Premium-SMS, bei der relativ hohe Beträge an die Mobilfunkanbieter gezahlt werden müssen. Die Transaktionskosten liegen für Händler derzeit bei 25 Cent pro Vorgang, zuzüglich 2,5 Prozent der Transaktionssumme. Auch das Zahlungsausfallrisiko falle weg, weil die Zahlung in Echtzeit erfolge. Es wird immer nur aus dem vorhandenen LUUP-Guthaben gezahlt.

Keine falsche Bescheidenheit

Hinter LUUP steht Contopronto, ein in Norwegen gegründetes Privatunternehmen mit Niederlassungen in Norwegen, Deutschland und Großbritannien. Die mobile Zahlungslösung LUUP kam unter dem Namen Contopronto im Juli 2002 in Norwegen auf den Markt. Eine Vielzahl von Internet-Händlern, Mobil-Content-Händlern, Telekommunikationsunternehmen und Einzelhändlern soll LUUP als mobile Zahlungslösung bereits eingeführt haben.
Die LUUP-Betreiber wollen ihre Plattform zur führenden Zahlungsalternative in Europa aufzubauen. LUUP verleihe dem Verbraucher mehr Freiheit beim Einkauf - sowohl online als auch über das Mobiltelefon.
Contopronto verfügt nach eigener Aussage über eine der ersten gesamteuropäischen E-Money-Lizenzen gemäß der E-money Directive (der Richtlinie für elektronisches Geld) der Europäischen Union. LUUP hat den Betrieb in Großbritannien und Deutschland bereits aufgenommen. Die Einführung von LUUP in weiteren Ländern Europas ist noch für dieses Jahr geplant.
Quelle: teltarif

http://www.luup.com/home/user/de.aspx Externer Link

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   Freitag, 20.01.2006 12:57 12 


Mit LUUPAY ist in Deutschland ein neuer bargeldloser Bezahldienst mit dem Handy gestartet. LUUPAY hat sein Konzept in seinem Heimatland Norwegen entwickelt, betrieben und stetig verbessert. Ergebnis ist ein Bezahlsystem für alle Mobilfunkkunden, welches in Norwegen bereits eine breite Händlerakzeptanz gefunden hat. Für Kunden soll der Bezahlvorgang kostenlos und absolut sicher sein. Für Händler soll der Service aufgrund niedriger Gebühren interessant sein.
Zunehmendes Angebot lässt Skepsis der Nutzen weichen
Vor sechs Wochen wagte LUUPAY den Sprung nach Deutschland gewagt. Das Angebot des Bezahldienstes ist hier noch nicht so breit gefächert wie in Schweden. „Wir müssen lernen welche Dienste für LUUPAY Kunden in Deutschland vorrangig attraktiv sind und welchen Händlern wir mit unserem System eine attraktive alternative Bezahlmöglichkeit bieten können“, so Jens Bader, Head of Sales and Marketing Deutschland. Das Unternehmen rechnet damit, dass es etwas Zeit braucht bis die Verbraucher den Dienst annehmen, aber mit dem zunehmenden Angebot an Akzeptanzstellen und Diensten rund um LUUPAY würde auch langsam die Skepsis dem Nutzen weichen.

Die Funktionsweise
Jeder Mobilfunkkunde kann sich kostenlos bei LUUPAY anmelden. Eine einfache SMS ist schon genug um mit seinem Handy sofort Geld senden und empfangen zu können. Um den vollen Funktionsumfang von LUUPAY, ohne Limits nutzen zu können, müssen sich die Kunden allerdings über das Web registrieren. LUUPAY ist ein digitales Portemonnaie: bei der Anmeldung wird gegen die Telefonnummer bei LUUPAY ein virtuelles Konto geführt. Hier kann der Nutzer Geld einzahlen sowie Bank- und Kreditkarteninformationen hinterlegen.

Zum Deutschlandstart wird LUUPAY in den nächsten Wochen mit Partnern Angebote und Dienste für Kunden anbieten, welche aktuell immer im Internet vorgestellt werden. Wer neugierig geworden ist und den Service ausprobieren möchte, der kann sich dort anmelden, und bekommt ein Startguthaben von zwei Euro.
Quelle: LUUPAY/insidehandy

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