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  • »Crono« ist männlich
  • »Crono« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 12

Registrierungsdatum: 5. August 2008

Provider: Vodafone, Aldi Talk

1

Montag, 3. Januar 2011, 13:14

Vertragshandy-Wandlung?

Ich weiß nicht, ob ich das richtige Unterforum erwischt habe, aber ich stelle meine Frage mal hier.

Wie bereits an anderer Stelle hier erwähnt, habe ich einen defekten Slider an meinem W995, der klackert und klappert, wenn man das Handy hinlegt, telefoniert oder einfach nur in die Hand nimmt. Ich hatte das Gefühl, ein 10 Euro Discounter-Handy in der Hand zu halten. Nach 2 Reklamtion tritt das Problem immer wieder und verstärkt auf. Hinzu kommt, dass nun beim Navi-Kreis die "nach rechts" Funktion nur noch auf sehr starkem Druck funktioniert.
Geholt habe ich das Handy über 24mobile und möchte es dort jetzt komplett gegen ein neues umtauschen lassen (habe wohl ein Montagshandy erwischt).
Jetzt meine Frage:
Die Frau am Telefon erzählte mir was von Wandlung, etc. Aber gibt es das Wandeln in Deutschland nicht schon seit Jahren nicht mehr?
Das Handy habe ich mit einer Vertragskarte und hohen Grundgebühren geholt, dessen Vertrag ja weiterläuft. Ich habe zwar ein Ersatzhandy, aber das ist nicht meine Pflicht und sagte am Telefon, dass mein Vertrag ja weiterläuft und ob man da was erstattet bekäme, da der Fehler ja nicht an mir liegt. Ich erfuhr, dass ein Umtausch etwa 7 Wochen dauern soll. Das kann ja nicht der Ernst sein? In jedem anderen Laden erhalte ich spätestens 1-2 Wochen nach Einsendung des defekten Geräts die ausgetauschte Neuware. Und erstattet wird natürlich auch nichts, obwohl ich angab, kein Ersatzhandy zu haben.

Ist das alles rechtens und dürfen das Handy fast 2 Monate einkassieren, obwohl der dazugehörige Vertrag weiterläuft?

Beiträge: 2

Registrierungsdatum: 3. Januar 2011

Handys: HTC Desire

2

Montag, 3. Januar 2011, 15:42

Der Austausch von 7 Wochen ist wirklich sehr lange und wird vermutlich in Wirklichkeit etwas kürzer dauern, hoffe ich mal zumindest für dich. Das mit dem Aussetzen des Vertrages oder der Erstattung dürfte sich wohl eher auf Kulanz beziehen, wobei es bei 7 Wochen schon rechtlich wohl mehr nicht ganz unumstritten sein dürfte. Jedoch könnte man dir ja vorhalten, dass man die Möglichkeit zur Nutzung der Vertrags über ein Ersatzhandy hat. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit sich von dem Anbieter gleich das Gerät zuschicken zu lassen. So dass keine Wartezeit besteht. Ich würde am besten noch einmal unbefangen dort anrufen, denn manchmal erwischt man einfach eine unfreundliche Person. Ist mir auch schon des öfteren passiert. Dann einfachfach 1nen Tag später nochmal anrufen bei einem Anderen Kollegen und dann sieht sich Sache oft ganz anders aus.

  • »Crono« ist männlich
  • »Crono« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 12

Registrierungsdatum: 5. August 2008

Provider: Vodafone, Aldi Talk

3

Montag, 3. Januar 2011, 18:06

Ich rufe leider nicht das erste Mal dort an und bisher selten was positives (im Gegenteil, ich musste 3-4 Wochen auf das Handy warten, obwohl es vorrätig war).

Ich möchte die e-Mail kurz hier zeigen und ich bezweifle, dass dort alles rechtens ist...

Zitat

Sehr geehrter Kunde,


Sie möchten vom Kaufvertrag wegen fehlgeschlagener Mehrfachreparatur zurück treten.

bitte prüfen Sie zunächst, ob die Voraussetzungen und Belege zum Rücktritt vorliegen:

1. mindestens zwei Garantiereparaturen zum gleichen Fehler (reine Softwareupdates sind davon ausgeschlossen)
2. die erste Reparatur muss innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf durchgeführt worden sein (oder Beweiss, dass Mangel bereits
bei Übergabe vorhanden war)*
3. Belege beider Reparaturen in Kopie sind vorhanden ( Datum, Imei-Nr. sind lesbar; wurde das Gerät schon einmal getauscht:
Tauschbeleg mit alter und neuer Imei-Nr.müssen vorhanden sein).
4. genaue Fehlerbeschreibung
5. Rechnungskopie
6. Der aktuelle, dritte Fehler entspricht den vorausgegangenen Fehlern
7. Originalverpackung und das komplette Zubehör sind vorhanden und werden mit eingesendet

*
Bedingt durch die Schuldrechtsreform genießt der Käufer innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum einen besonderen Schutz, da
widerlegbar vermutet wird,
dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden ist. Nach Ablauf dieser Frist muss der Käufer allerdings vortragen und beweisen, dass
der Defekt nicht auf sein
Fehlverhalten zurückzuführen ist.


Wichtig: Bitte beachten Sie, dass bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag ein Nutzwertausgleich berechnet wird. Das bedeutet, dass der
Zeitraum in dem Sie das Gerät benutzt haben, von der Gutschrift abgezogen wird.

Als Bezugszeitraum nimmt man hier 24 Monate (Gewährleistung).


Wenn Sie sich für eine Rücktritt entschieden haben und alle oben genannten Kriterien erfüllt sind,
senden Sie das Gerät, Originalverpackung und das komplette Zubehör ausreichend versichert und frankiert an:

(...)

Bitte legen Sie die geforderten Belege in Kopie bei.



Alternativ senden wir Ihr Gerät gerne erneut zur Garantiereparatur ein.


Sie müssen allerdings mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 10 Wochen rechnen.
Ein Leihgerät können wir Ihnen während dieser Zeit nicht stellen.

Ein Retourenlabel senden wir Ihnen per Post zu.



Zu 1. ist mir bekannt, dass der Fehler nicht mehr identisch sein muss. Denn wenn ich alle 2 Wochen einen anderen Fehler hab, der immer nur einmalig auftritt, wäre ich ja der Depp.
Zu 2. sollte erwähnt sein, dass 6 Monate nichts aussagen, denn wenn es nach 6 Monaten auf Garantie repariert wurde, wurde bereits bestätigt, dass sie den Fehler anerkennen.
3. , 4., 5. und 7. sind verständlich.
Zu 6. bleibt wieder zu sagen, siehe 1.

Vor 3 Jahren lernte ich in meiner Ausbildung, dass ab der 2. gescheiterten Nachbesserung kein Nutzwertausgleich mehr durchgeführt werden darf und der volle Betrag zurückerstattet werden muss. Hätte ich vorher ein Ersatzgerät gewollt, dann natürlich... aber nicht so.
Mal davon abgesehen war das Gerät mehr in der Reparatur als bei mir.

Inwieweit haben die Recht und inwieweit habe ich Recht?

Und in der Mail steht jetzt 10 Wochen. Wird immer besser...

Kann ich komplett zurücktreten inkl. Deaktivierung des Vertrages und Rückerstattung sämtlicher Kosten? Denn sowas ist doch dreist...

  • »nathan« ist männlich
  • Deutschland

Beiträge: 2 805

Registrierungsdatum: 14. November 2007

Handys: iPhone 4 | C902

Firmware: 5.0 | R3EG004

Provider: T-Mobile

4

Mittwoch, 5. Januar 2011, 03:31

Im Prinzip haben beide Parteien recht.
Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Rücktritt vom Kaufvertrag und die Erstattung des Kaufpreises kein Problem.
Hast Du das Gerät länger als 6 Monate in Benutzung, wird etwas vom Kaufpreis abgezogen.
Der Vertrag bleibt von alledem unberührt und gilt weithin. Da ist auch nichts zu holen, ausser auf Kulanzbasis, wie schon geschrieben wurde.
Die Abwicklung dauert tatsächlich sehr lange, wobei hier der Händler kaum Schuld trägt, denn er schickt das Gerät zum Hersteller, der seine Zustimmung geben muss. Das dauert dann schon mal, bis das Geld wieder im Hause ist. 10 Wochen ist sicherlich etwas zu lang. Mit 6-8 Wochen sollte man aber schon rechnen.
In meinem Fall wurden mir alle Versandkosten für Reparaturen und Rücksendung vom Händler erstattet. Sehr nett, wie ich finde.
Beam me up Scotty Steve, there's no intelligent life on this planet...
Private Nachrichten gerne, aber bitte keine Fachfragen, die können wir im Forum besprechen.

  • »Crono« ist männlich
  • »Crono« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 12

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Provider: Vodafone, Aldi Talk

5

Mittwoch, 5. Januar 2011, 12:48

Ich hatte das Handy seit Mitte November und Netto-Zeit, wo es hier war, evtl. 3 Wochen (Rest in Reparatur).

  • »nathan« ist männlich
  • Deutschland

Beiträge: 2 805

Registrierungsdatum: 14. November 2007

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6

Sonntag, 9. Januar 2011, 18:14

Wenn das so ist, dann darf die Rückabwicklung kein Problem sein.
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