Beschlagnahmung von Handy und Computer in Zukunft schwieriger
Private E-Mails und Handy-Verbindungsdaten sind durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung besonders geschützt. In begründeten Fällen darf die Polizei aber dennoch solche Daten beschlagnahmen, heißt es in einem heute in Karlsruhe verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az: zwei BvR 2099/04). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begrüßte die Entscheidung. Sie schaffe "Rechtssicherheit in einer für die Strafverfolgungsbehörden wesentlichen Frage", erklärte sie in Berlin. Zustimmung kam auch von FDP und Gewerkschaft der Polizei (GdP).
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